Abschlussgebühr (Bausparvertrag)
Auch: Abschlusskosten Bausparvertrag
Die Abschlussgebühr ist eine einmalige Gebühr, die Bausparkassen bei Vertragsschluss für die Einrichtung des Bausparvertrags berechnen. Sie beträgt üblicherweise 1 % bis 1,6 % der vereinbarten Bausparsumme und wird in der Regel mit den ersten Sparraten verrechnet.
Ausführliche Erklärung
Die Abschlussgebühr dient der Bausparkasse zur Deckung von Vertriebs- und Abschlusskosten (u. a. Vermittlerprovisionen) und ist unabhängig davon fällig, ob der Vertrag später tatsächlich zuteilungsreif wird oder vorzeitig gekündigt wird. Für den Makler ist die Gebühr vor allem im Zusammenhang mit Bauspar-Kombidarlehen relevant, die häufig als Anschlussfinanzierung oder zur Ergänzung einer klassischen Baufinanzierung eingesetzt werden.
Praxisrelevante Punkte:
- Höhe: Meist 1,0–1,6 % der Bausparsumme, teilweise gestaffelt nach Tarif oder Vertriebsweg (Direktabschluss oft günstiger als Vermittlerabschluss).
- Fälligkeit: Wird üblicherweise mit den ersten eingehenden Sparbeiträgen verrechnet, sodass am Anfang der Ansparphase kaum Kapital gebildet wird.
- Rückerstattung bei Widerruf/Kündigung: Bei fristgerechtem Widerruf des Vertrags ist die Gebühr zu erstatten; bei vorzeitiger Kündigung nach Ablauf der Widerrufsfrist besteht in der Regel kein Erstattungsanspruch, was Bausparer häufig unterschätzen.
- Verhandlungsspielraum: Bausparkassen gewähren bei größeren Bausparsummen oder im Rahmen von Aktionen teilweise Nachlässe oder Gebührenverzicht.
- Effektivkostenbelastung: Die Abschlussgebühr mindert die Rendite der Ansparphase erheblich, besonders bei kurzer Vertragslaufzeit oder vorzeitiger Auflösung – ein Punkt, den Makler bei der Empfehlung von Bauspar-Kombiprodukten gegenüber Kunden transparent ansprechen sollten.
Beispiel aus der Praxis
Ein Kunde schließt einen Bausparvertrag über 50.000 Euro Bausparsumme mit 1,6 % Abschlussgebühr ab. Es werden 800 Euro fällig, die mit den ersten Sparraten verrechnet werden – erst danach beginnt der eigentliche Vermögensaufbau auf dem Bausparkonto.
Rechtsgrundlage
- Bausparkassengesetz (BSpKG) – regelt den Geschäftsbetrieb der Bausparkassen, auf dessen Grundlage die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) der jeweiligen Kasse die Abschlussgebühr konkret ausgestalten.
- Keine eigenständige gesetzliche Deckelung der Höhe der Abschlussgebühr; sie ergibt sich aus den vertraglich vereinbarten ABB der jeweiligen Bausparkasse.