Bauspar-Kombidarlehen
Auch: Kombikredit Bausparen · Kombidarlehen
Beim Bauspar-Kombidarlehen wird der Immobilienkauf zunächst über ein tilgungsfreies Vorausdarlehen finanziert, während parallel ein Bausparvertrag bespart wird. Erreicht der Bausparvertrag die Zuteilungsreife, löst das daraus resultierende Bauspardarlehen das Vorausdarlehen ab und tilgt fortan planmäßig.
Ausführliche Erklärung
Das Bauspar-Kombidarlehen ist ein zweistufiges Finanzierungsmodell, das vor allem von Bausparkassen und deren Vertriebspartnern angeboten wird. Ablauf und Praxisrelevanz für Makler:
- Phase 1 – Vorausdarlehen: Der Käufer erhält sofort ein endfälliges, tilgungsfreies Darlehen in Höhe der benötigten Bausparsumme. In dieser Phase zahlt er nur Zinsen auf das Vorausdarlehen sowie parallel die vereinbarten Bausparraten in den noch nicht zuteilungsreifen Bausparvertrag.
- Phase 2 – Zuteilung und Ablösung: Sobald der Bausparvertrag die Zuteilungsvoraussetzungen (Mindestsparguthaben, Bewertungszahl) erfüllt, wird das Bausparguthaben zur vollständigen Ablösung des Vorausdarlehens verwendet. Ab diesem Zeitpunkt läuft das Bauspardarlehen mit planmäßiger Tilgung zu einem bereits bei Vertragsschluss fest vereinbarten Zinssatz weiter.
- Vorteil der Zinssicherheit: Der große Vorteil des Modells liegt darin, dass der Zinssatz für die gesamte Finanzierung (Vorausdarlehen- und Bauspardarlehensphase) bereits zu Beginn festgeschrieben wird – ein Zinsänderungsrisiko bei der Anschlussfinanzierung entfällt, was besonders bei niedrigem Zinsniveau attraktiv sein kann.
- Nachteil/Risiko: Verzögert sich die Zuteilung des Bausparvertrags (z. B. wegen geringer Einlagen bei der Bausparkasse oder hoher Nachfrage), verlängert sich die tilgungsfreie Phase des Vorausdarlehens, was die Gesamtlaufzeit und -kosten erhöhen kann. Zudem ist während der Ansparphase die monatliche Gesamtbelastung (Zins Vorausdarlehen + Bausparrate) oft höher als bei einem klassischen Annuitätendarlehen.
- Abschlusskosten: Für den Bausparvertrag fällt regelmäßig eine Abschlussgebühr an, die die Gesamtkosten des Modells erhöht.
- Zielgruppe: Häufig beworben für Käufer, die maximale Planungssicherheit über die gesamte Finanzierungslaufzeit wünschen, oder in Kombination mit staatlicher Wohnungsbauförderung/Bausparförderung (Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage).
Beispiel aus der Praxis
Ein Käufer finanziert den Erwerb eines Einfamilienhauses über ein Bauspar-Kombidarlehen: Zunächst erhält er ein Vorausdarlehen über 150.000 Euro zu einem fest vereinbarten Zinssatz und bespart parallel einen Bausparvertrag über dieselbe Summe. Nach sieben Jahren erreicht der Bausparvertrag die Zuteilungsreife, das Bausparguthaben löst das Vorausdarlehen vollständig ab, und der Käufer zahlt fortan Zins und Tilgung auf das neu zugeteilte Bauspardarlehen zum ursprünglich vereinbarten Zinssatz.
Rechtsgrundlage
- §§ 488 ff. BGB – Darlehensvertragsrecht, das sowohl für das Vorausdarlehen als auch das Bauspardarlehen gilt.
- Bausparkassengesetz (BSpKG) – regelt den Geschäftsbetrieb der Bausparkassen und die Ausgestaltung von Bausparverträgen als Grundlage des Modells.