Kommunale Wärmeplanung

Auch: Wärmeplanung · Kommunaler Wärmeplan

Die kommunale Wärmeplanung ist die gesetzlich vorgeschriebene, systematische Planung von Kommunen zur künftigen klimaneutralen Wärmeversorgung ihres Gebiets. Sie zeigt auf, welche Gebiete sich für den Ausbau von Wärmenetzen eignen und wo eher dezentrale Heizlösungen sinnvoll sind.

Ausführliche Erklärung

Grundlage ist das zum 1. Januar 2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes, das die Bundesländer verpflichtet, für ihr gesamtes Gebiet eine Wärmeplanung durchführen zu lassen – in der Praxis überwiegend delegiert an die Kommunen. Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, kleinere Kommunen bis zum 30. Juni 2028; unter bestimmten Voraussetzungen sind Fristverlängerungen möglich. Kleinere Gemeinden können sich im sogenannten Konvoi-Verfahren zur gemeinsamen Wärmeplanung zusammenschließen.

Der Wärmeplan weist Gebiete aus, die sich voraussichtlich für Wärmenetze eignen, sowie Gebiete, in denen eher individuelle Lösungen wie Wärmepumpen sinnvoll sind. Für Eigentümer und Käufer ist die kommunale Wärmeplanung relevant, weil sie beeinflusst, ob und wann ein Grundstück an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann und welche Heizungsoptionen zur Erfüllung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes vor Ort realistisch sind. Makler sollten bei der Objektberatung auf den Stand der kommunalen Wärmeplanung verweisen, da er mittelbar Sanierungs- und Heizungsentscheidungen beeinflusst.

Beispiel aus der Praxis

Eine Stadt mit 150.000 Einwohnern veröffentlicht im Jahr 2026 ihren kommunalen Wärmeplan und weist ein Neubaugebiet als künftiges Wärmenetzgebiet aus. Ein Käufer, der dort ein Grundstück erwirbt, kann sich darauf einstellen, dass mittelfristig ein Fernwärmeanschluss verfügbar sein wird, statt vorschnell in eine dezentrale Heizungslösung zu investieren.

Rechtsgrundlage

  • Wärmeplanungsgesetz (WPG) – Verpflichtung der Länder bzw. Kommunen zur flächendeckenden Wärmeplanung, gestaffelte Fristen nach Einwohnerzahl.

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