Kommunale Wärmeplanung
Auch: KWP · Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung ist ein durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) vorgeschriebenes Planungsinstrument, mit dem Städte und Gemeinden festlegen, wie ihr Gebiet künftig – bis spätestens 2045 – klimaneutral mit Wärme versorgt werden soll. Der kommunale Wärmeplan zeigt insbesondere, in welchen Gebieten Fernwärme- oder Wasserstoffnetze ausgebaut werden und wo Eigentümer voraussichtlich auf dezentrale Lösungen (z. B. Wärmepumpen) angewiesen sein werden.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist die kommunale Wärmeplanung zentral, weil sie unmittelbar beeinflusst, welche Heizungsoptionen für ein Objekt langfristig sinnvoll und förderfähig sind:
- Fristen nach Gemeindegröße: Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 vorlegen; kleinere Städte und Gemeinden haben Zeit bis zum 30. Juni 2028. Für sehr kleine Gemeinden sind vereinfachte Verfahren sowie gemeinsame Wärmepläne mit Nachbarkommunen vorgesehen.
- Inhalt des Wärmeplans: Der Plan umfasst eine Bestandsanalyse der aktuellen Wärmeversorgung, eine Potenzialanalyse für erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme, ein Zielszenario für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 sowie eine konkrete Umsetzungsstrategie mit Maßnahmen und Zeitplan.
- Verzahnung mit dem GEG: Die kommunale Wärmeplanung entscheidet mit darüber, welche Übergangsfristen und Erfüllungsoptionen beim Heizungstausch nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Eigentümer gelten – insbesondere ob und wann ein Anschluss an ein Wärmenetz realistisch verfügbar sein wird.
- Ausweisung von Gebietstypen: Kommunale Wärmepläne weisen typischerweise Gebiete für den Ausbau von Fernwärme- oder Wasserstoffnetzen sowie Gebiete für dezentrale Lösungen (v. a. Wärmepumpen) aus. Diese Einteilung ist für Eigentümer entscheidend, um ihre Heizungsmodernisierung strategisch zu planen.
- Praxisrelevanz für Makler: Bei der Beratung von Käufern mit anstehendem Heizungstausch sollte der Makler auf den – sofern bereits veröffentlichten – kommunalen Wärmeplan der jeweiligen Gemeinde hinweisen, da dieser maßgeblich beeinflusst, ob eine Wärmepumpe, ein Fernwärmeanschluss oder eine andere Lösung wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Wärmepläne sind in der Regel bei der jeweiligen Kommune oder dem zuständigen Energieversorger einsehbar.
Beispiel aus der Praxis
Eine Käuferin erwägt den Kauf eines Einfamilienhauses in einer Großstadt, die ihren kommunalen Wärmeplan bereits veröffentlicht hat. Der Wärmeplan weist das Quartier als künftiges Fernwärme-Ausbaugebiet aus. Der Makler informiert die Käuferin, dass sich ein Fernwärmeanschluss in den kommenden Jahren wirtschaftlich anbieten könnte und eine übereilte Investition in eine Einzellösung möglicherweise vermieden werden sollte.
Rechtsgrundlage
- Wärmeplanungsgesetz (WPG) – verpflichtet Länder und Kommunen zur Erstellung kommunaler Wärmepläne mit gestaffelten Fristen nach Gemeindegröße.
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) – verknüpft die Übergangsregelungen und Erfüllungsoptionen beim Heizungstausch mit dem Vorliegen eines kommunalen Wärmeplans.