Wasserstoffnetz
Auch: H2-Netz · Wasserstoffinfrastruktur · H2-ready-Netz
Ein Wasserstoffnetz ist eine Leitungsinfrastruktur, die Wasserstoff (H2) statt oder zusätzlich zu Erdgas transportiert. Für Immobilieneigentümer ist relevant, ob ihr Gebiet perspektivisch an ein solches Netz angeschlossen wird, weil davon abhängt, ob eine bestehende Gasheizung langfristig weiterbetrieben werden darf.
Ausführliche Erklärung
Im Zuge der Wärmewende prüfen Netzbetreiber und Kommunen, ob Teile des bestehenden Gasnetzes auf reinen Wasserstoff umgestellt oder für Wasserstoffbeimischung ertüchtigt werden können ("H2-ready"). Für die Immobilienpraxis ist das vor allem im Kontext des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) relevant: Wer eine neue, auf 100 % Wasserstoff umrüstbare Gasheizung einbauen will, kann sich unter engen Voraussetzungen von den sonst geltenden Anforderungen an erneuerbares Heizen befreien lassen – vorausgesetzt, das Grundstück liegt in einem ausgewiesenen Wasserstoffnetzausbaugebiet, für das der Netzbetreiber einen verbindlichen Transformationsplan mit vollständiger Wasserstoffversorgung bis spätestens Ende 2044 vorgelegt hat. Ohne einen solchen anerkannten Plan bleibt die Umstellung auf Wasserstoff für die Heizungsplanung eines einzelnen Gebäudes rein hypothetisch und rechtlich nicht belastbar.
Ob ein Grundstück überhaupt in Reichweite eines geplanten Wasserstoffnetzes liegt, ergibt sich aus der kommunalen Wärmeplanung sowie aus Auskünften des zuständigen Gasnetzbetreibers. Für Makler ist die Auskunft zum Anschlussstatus (Erdgas, Wasserstoff-Perspektive, Fernwärme) zunehmend Teil der energetischen Objektinformation, insbesondere bei älteren Gasheizungen, deren Austauschpflicht ansteht.
Beispiel aus der Praxis
Ein Verkäufer möchte seine 25 Jahre alte Gasheizung ersetzen. Der örtliche Gasnetzbetreiber hat für das Gebiet einen anerkannten Transformationsplan vorgelegt, wonach das Netz schrittweise bis 2044 vollständig auf Wasserstoff umgestellt wird. Auf dieser Grundlage kann der Eigentümer eine wasserstofffähige Gasheizung einbauen lassen, statt sofort auf Wärmepumpe oder Fernwärme umzustellen.
Rechtsgrundlage
- § 71k GEG – Ausnahme von den Anforderungen an erneuerbares Heizen für wasserstofffähige Gasheizungen in ausgewiesenen Wasserstoffnetzausbaugebieten mit anerkanntem Transformationsplan (vollständige Umstellung bis Ende 2044).
- Kommunale Wärmeplanung der jeweiligen Gemeinde (länderrechtliche Wärmeplanungsgesetze).