Wasserstraße

Auch: Bundeswasserstraße · Schifffahrtsstraße

Eine Wasserstraße ist ein natürliches oder künstlich angelegtes Gewässer – etwa ein Fluss, See oder Kanal –, das dem allgemeinen Schiffsverkehr gewidmet ist. In Deutschland wird zwischen Bundeswasserstraßen und Landeswasserstraßen unterschieden.

Ausführliche Erklärung

Für die Immobilienpraxis spielt die Wasserstraße vor allem als Standortfaktor und als rechtliche Randbedingung eine Rolle: Grundstücke an Bundeswasserstraßen (Rhein, Elbe, Main, Kanäle etc.) grenzen an Flächen, die im Eigentum des Bundes stehen und von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) verwaltet werden. Das Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) regelt, welche Gewässer als Bundeswasserstraßen gelten und wie die Unterhaltung, Nutzung und der Verkehr auf ihnen organisiert sind.

Für Bauvorhaben, Stege, Liegeplätze oder schwimmende Häuser an einer Wasserstraße sind regelmäßig zusätzliche wasserrechtliche Erlaubnisse oder Genehmigungen der zuständigen Behörde erforderlich, da Eingriffe in das Gewässer oder seine Ufer den Schiffsverkehr, den Hochwasserschutz oder die Gewässerökologie berühren können. Auch Uferbereiche unterliegen häufig besonderen Schutz- und Nutzungsbeschränkungen. Für Makler ist relevant, dass die unmittelbare Lage an einer Wasserstraße einerseits einen erheblichen Lagevorteil (Wasserblick, Bootsanlegemöglichkeit) darstellen kann, andererseits aber bau- und wasserrechtliche Einschränkungen sowie Hochwasserrisiken mit sich bringt, die bei der Objektbewertung zu berücksichtigen sind.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauträger plant ein Wohnprojekt mit privaten Bootsanlegern direkt an einem als Bundeswasserstraße gewidmeten Kanal. Neben der regulären Baugenehmigung benötigt er eine wasserrechtliche Erlaubnis der zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, da die geplanten Stege in das Gewässer hineinragen.

Rechtsgrundlage

  • § 1 WaStrG – Begriffsbestimmung und Einteilung der Bundeswasserstraßen.
  • Ergänzend landesrechtliche Wassergesetze für Landeswasserstraßen und Uferbereiche.

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