Wasserturm
Auch: Wohnwasserturm
Ein Wasserturm ist ein hoch aufragendes Bauwerk, das ursprünglich zur Speicherung und Druckregulierung der öffentlichen Wasserversorgung diente. Viele stillgelegte Wassertürme in Deutschland wurden inzwischen zu außergewöhnlichen Wohn- oder Büroimmobilien umgebaut.
Ausführliche Erklärung
Mit dem Ausbau moderner Wasserwerke und Druckerhöhungsanlagen wurden zahlreiche historische Wassertürme funktionslos. Viele stehen unter Denkmalschutz, da sie als markante Landmarken das Stadt- oder Ortsbild prägen. Für den Makler ergeben sich bei der Vermarktung solcher Objekte folgende Besonderheiten:
- Bausubstanz und Grundriss: Wassertürme haben typischerweise runde oder polygonale Grundrisse mit geringer Geschossfläche pro Etage, dicken Ziegel- oder Betonwänden und begrenzten Fensteröffnungen (ursprünglich zur Statik des Wasserbehälters). Ein Umbau zu Wohnraum erfordert oft aufwendige statische Eingriffe, neue Treppenhäuser/Aufzüge und eine komplette Neuplanung der Fensteröffnungen.
- Denkmalschutz: Als Zeugnisse der Industrie- und Infrastrukturgeschichte stehen viele Wassertürme unter Denkmalschutz; Umbauten bedürfen der Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde, im Gegenzug sind Denkmal-AfA und ggf. Zuschüsse möglich.
- Nutzungskonzepte: Häufig entstehen Einzelwohnungen (teils als "Wohnturm im Wohnturm" mit mehreren übereinanderliegenden Sondereigentumseinheiten), Ateliers, Ferienwohnungen, Büros oder Eventlocations.
- Erschließung und Nebenkosten: Die vertikale Erschließung (Treppen, ggf. Aufzug) sowie Heiz- und Energiekosten sind wegen der ungewöhnlichen Gebäudehülle oft höher als bei konventionellen Wohngebäuden, was bei der Kaufberatung anzusprechen ist.
Wassertürme sind Liebhaberobjekte mit begrenztem Vergleichsmarkt; die Wertermittlung erfolgt meist individuell im Sachwertverfahren unter Berücksichtigung der Umbaukosten.
Beispiel aus der Praxis
Ein 1912 errichteter Wasserturm mit 42 Metern Höhe wird nach Stilllegung durch die Stadtwerke zu einer Eigentumswohnung mit vier übereinanderliegenden Ebenen umgebaut. Die Denkmalschutzbehörde genehmigt den Einbau moderner Fenster nur an der Rückseite, um das historische Erscheinungsbild von der Straße aus zu erhalten.
Rechtsgrundlage
Keine bundeseinheitliche spezielle Rechtsgrundlage. Maßgeblich sind die Denkmalschutzgesetze der Länder, sofern der Wasserturm als Baudenkmal eingetragen ist, sowie die jeweilige Landesbauordnung für die Nutzungsänderung.