Wertstofftonne

Auch: Gelbe Tonne · Gelber Sack

Die Wertstofftonne (in vielen Kommunen als Gelbe Tonne oder Gelber Sack bezeichnet) dient der getrennten Sammlung von Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall, Aluminium und Verbundstoffen. In manchen Kommunen erfasst sie zusätzlich sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen (z. B. kaputte Kunststoffgegenstände). Die Entsorgung wird über die dualen Systeme finanziert und ist für die Bürger im Regelfall gebührenfrei.

Ausführliche Erklärung

Nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) sind Hersteller und Erstinverkehrbringer von Verkaufsverpackungen verpflichtet, ihre Verpackungen bei einem dualen System (privatwirtschaftliche Entsorgungsorganisation) kostenpflichtig zu lizenzieren. Mit diesen Lizenzentgelten finanzieren die dualen Systeme die haushaltsnahe Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungsabfälle – daher entstehen den privaten Haushalten für die Nutzung der Gelben Tonne bzw. des Gelben Sacks in der Regel keine eigenen Gebühren.

Die eigentliche "Gelbe Tonne" ist rechtlich nur für Verpackungen vorgesehen. In vielen Städten und Landkreisen haben die dualen Systeme jedoch mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern Kooperationsvereinbarungen getroffen und eine erweiterte Wertstofftonne eingeführt, in der zusätzlich stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff oder Metall entsorgt werden dürfen (z. B. Plastikspielzeug, Pfannen, Eimer). Ob eine Kommune die reine Verpackungstonne oder die erweiterte Wertstofftonne betreibt, regelt die jeweilige örtliche Abfallsatzung.

Praxisrelevanz für Makler: Bei der Objektübergabe oder -besichtigung ist die Wertstofftonne meist Teil des ohnehin vorhandenen Tonnensatzes und verursacht anders als die Restmülltonne regelmäßig keine gesonderte, umzulegende Gebührenposition. Käufer und Mieter, die aus Regionen mit reiner Gelber-Sack-Lösung zuziehen, fragen gelegentlich nach der lokalen Handhabung (Tonne vs. Sack, erweiterte Sammlung ja/nein) – hier kann der Makler orientierend Auskunft geben.

Beispiel aus der Praxis

Ein Mehrfamilienhaus verfügt über eine gemeinsame Wertstofftonne für alle Bewohner, in der neben Verpackungen auch alte Kunststoffgegenstände entsorgt werden dürfen. Die Bereitstellung und Leerung erfolgt durch das örtliche duale System ohne gesonderte Rechnung an die Eigentümer- oder Mietergemeinschaft, da die Kosten bereits über die Verpackungslizenzentgelte der Hersteller gedeckt sind.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle betriebskostenrechtliche Einzelregelung. Grundlage der Finanzierung ist das Verpackungsgesetz (VerpackG), das Hersteller zur kostenpflichtigen Systembeteiligung (Lizenzierung) verpflichtet; die konkrete Ausgestaltung der Sammlung (Gelbe Tonne, Gelber Sack oder erweiterte Wertstofftonne) regeln die örtlichen Abfallsatzungen in Abstimmung mit den dualen Systemen.

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