Wertstofftonnengebühr

Auch: Gelber-Sack-Kosten · Wertstofftonne · Verpackungsentsorgungsgebühr

Die Wertstofftonne (auch Gelbe Tonne oder Gelber Sack) dient der getrennten Sammlung von Verpackungsabfällen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen. Zwar wird die Entsorgung selbst meist über die dualen Systeme kostenfrei organisiert, doch fallen für Standplatz, Bereitstellung und ggf. zusätzliche Behälter Kosten an, die als Betriebskosten umgelegt werden können.

Ausführliche Erklärung

Die getrennte Erfassung von Verpackungsabfällen ist in Deutschland durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) geregelt: Hersteller und Vertreiber müssen sich an einem dualen System (z. B. Der Grüne Punkt) beteiligen, das die haushaltsnahe Sammlung über Gelbe Tonne oder Gelben Sack finanziert. Für die eigentliche Abholung entstehen dem Eigentümer daher in der Regel keine direkten Entsorgungskosten – anders als bei Rest- oder Bioabfall.

Für den Makler relevant:

  • Kostenarten, die dennoch anfallen können: Miete oder Kauf zusätzlicher Wertstofftonnen bei größeren Wohnanlagen, Reinigung der Standplätze, Gebühren für zusätzliche Abholtermine bei Überfüllung sowie ggf. Systemgebühren, wenn die Kommune ein eigenes Wertstoffsystem statt des dualen Systems betreibt.
  • Kostenumlage: Soweit tatsächlich Kosten anfallen, sind diese als Teil der Müllbeseitigungskosten nach § 2 Nr. 8 BetrKV umlagefähig.
  • Praxishinweis: In vielen Kommunen (z. B. mit einheitlicher „Wertstofftonne" statt getrennter Gelber Tonne) übernimmt die Kommune selbst die Organisation gegen eine kommunale Gebühr – dann handelt es sich um eine reguläre Abfallgebühr statt einer reinen Systemgebühr des dualen Systems.
  • Vermeidung von Streit: Da viele Mieter davon ausgehen, dass Wertstoffsammlung „kostenlos" ist, sollte der Makler bei Vermietungsobjekten auf transparente Kostenaufstellung in der Nebenkostenabrechnung achten.

Beispiel aus der Praxis

In einer Wohnanlage mit 40 Einheiten wird wegen häufiger Überfüllung eine zusätzliche Wertstofftonne angemietet. Die monatliche Mietgebühr von 15 Euro wird als Teil der Müllbeseitigungskosten auf alle Mieter umgelegt.

Rechtsgrundlage

  • § 2 Nr. 8 BetrKV – Kosten der Müllbeseitigung, umfasst auch anfallende Kosten der Wertstofferfassung.
  • Verpackungsgesetz (VerpackG) – Regelt die Finanzierung der Verpackungsentsorgung über duale Systeme.

Verwandte Begriffe