Wohnungsaufsicht
Auch: Wohnungsaufsichtsbehörde · Wohnraumaufsicht
Die Wohnungsaufsicht ist eine kommunale bzw. staatliche Behörde, die auf Grundlage landesrechtlicher Wohnungsaufsichts- oder Zweckentfremdungsgesetze die ordnungsgemäße Nutzung und den Erhalt von Wohnraum überwacht und gegen Missstände sowie unzulässige Zweckentfremdung einschreiten kann.
Ausführliche Erklärung
Anders als das Bauordnungsrecht, das die bauliche Herstellung und Sicherheit von Gebäuden betrifft, richtet sich die Wohnungsaufsicht auf den fortlaufenden Zustand und die Nutzung von bereits vorhandenem Wohnraum. Eine bundeseinheitliche Regelung existiert nicht – die Materie ist Ländersache und wird in eigenen Wohnungsaufsichts- oder Zweckentfremdungsverbotsgesetzen der Bundesländer bzw. entsprechenden kommunalen Satzungen geregelt (z. B. das Wohnungsaufsichtsgesetz Nordrhein-Westfalen).
Die typischen Aufgabenfelder der Wohnungsaufsichtsbehörde umfassen zum einen die Beseitigung von Wohnungsmissständen – etwa gesundheitsgefährdende Zustände, unzureichende Ausstattung oder Überbelegung – durch Anordnungen gegenüber dem Vermieter mit Fristsetzung, und zum anderen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Kontrolle des Zweckentfremdungsverbots: Wohnraum darf dort nur mit behördlicher Genehmigung dauerhaft zweckentfremdet werden, etwa durch Umwandlung in Ferienwohnungen, gewerbliche Nutzung oder durch längeren Leerstand ohne triftigen Grund. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Für Makler ist die Wohnungsaufsicht vor allem bei der Vermarktung von Ferienwohnungen, der Umwandlung von Wohn- in Gewerbeflächen sowie bei länger leerstehenden Objekten in angespannten Wohnungsmärkten relevant, da hier vor einer Nutzungsänderung die kommunale Zweckentfremdungssatzung geprüft werden muss.
Beispiel aus der Praxis
In einer Großstadt mit angespanntem Wohnungsmarkt möchte ein Eigentümer seine Wohnung dauerhaft als Ferienwohnung über ein Buchungsportal vermieten. Da die Kommune eine Zweckentfremdungssatzung erlassen hat, muss er zuvor bei der Wohnungsaufsichtsbehörde eine Genehmigung beantragen – ohne diese drohen Bußgelder und eine Nutzungsuntersagung.
Rechtsgrundlage
Keine bundeseinheitliche Regelung; die Wohnungsaufsicht richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Wohnungsaufsichts- bzw. Zweckentfremdungsverbotsgesetzen und kommunalen Satzungen.