Wohnraummissstand
Auch: Wohnungsmissstand · Wohnmissstand
Ein Wohnraummissstand liegt vor, wenn die Nutzbarkeit einer Wohnung oder eines Wohngebäudes für den Aufenthalt von Menschen erheblich beeinträchtigt ist – etwa durch bauliche Mängel, Gesundheitsgefährdung, mangelnde Belichtung oder Belüftung, unzureichende sanitäre Ausstattung oder deutliche Überbelegung.
Ausführliche Erklärung
Der Begriff stammt aus dem Recht der Wohnungsaufsicht, mit dem einzelne Bundesländer die Behörden ermächtigen, gegen unzumutbare Wohnverhältnisse vorzugehen. Ein bundeseinheitliches Wohnungsaufsichtsgesetz existiert nicht; die Regelung ist Ländersache. Einige Länder haben eigene Wohnungsaufsichtsgesetze erlassen (z. B. Berlin mit dem Gesetz zur Beseitigung von Wohnungsmissständen, Sachsen-Anhalt mit dem WoAufG LSA), andere – wie Bayern – haben ihr früheres Wohnungsaufsichtsgesetz wieder aufgehoben und verweisen stattdessen auf allgemeine ordnungs-, bau- und gesundheitsrechtliche Instrumente sowie zivilrechtliche Mängelrechte.
Typische Fallgruppen eines Wohnraummissstands sind: gravierende Substanzschäden (Feuchtigkeit, Schimmel, einsturzgefährdete Bauteile), fehlende oder unzureichende sanitäre Grundausstattung, unzureichende Belichtung/Belüftung sowie eine so starke Überbelegung, dass die Wohnnutzung gesundheitlich bedenklich wird. Stellt die zuständige Behörde einen Missstand fest, kann sie – je nach Landesrecht – vom Vermieter oder Eigentümer Instandsetzung verlangen, die Nutzung einschränken oder im äußersten Fall die Wohnung sperren.
Für Makler und Verwalter ist der Begriff relevant, wenn ein Objekt aufgrund erheblicher Mängel oder Überbelegung behördlich beanstandet wird: Ein festgestellter Wohnraummissstand kann die Vermietbarkeit, den Verkehrswert und die Vermarktungsfähigkeit einer Immobilie erheblich beeinträchtigen und muss im Rahmen der Aufklärungspflicht gegenüber Kaufinteressenten offengelegt werden.
Beispiel aus der Praxis
In einer Mietwohnung ist die Wand durch einen undichten Dachanschluss dauerhaft durchfeuchtet, es hat sich großflächig Schimmel gebildet und ein Fenster im einzigen Wohnraum lässt sich nicht mehr abdichten. Ein Nachbar meldet den Zustand der Wohnungsaufsichtsbehörde. Diese stellt einen Wohnraummissstand fest und verpflichtet den Eigentümer, die Feuchtigkeitsschäden zu beseitigen, bevor die Wohnung weiter vermietet werden darf.
Rechtsgrundlage
- Landesrechtliche Wohnungsaufsichtsgesetze (dort, wo vorhanden, z. B. Berlin, Sachsen-Anhalt) – ermächtigen die zuständigen Behörden, gegen Wohnraummissstände einzuschreiten; ein Bundesgesetz existiert nicht. In Ländern ohne eigenes Wohnungsaufsichtsgesetz greifen allgemeine bau-, gesundheits- und ordnungsrechtliche Vorschriften.