Wohnungsaufsichtsgesetz
Auch: Wohnungsaufsicht · Wohnraumaufsichtsgesetz
Wohnungsaufsichtsgesetze sind landesrechtliche Regelungen, die den Kommunen Instrumente an die Hand geben, um gegen gesundheitsgefährdende, verwahrloste oder zweckentfremdete Wohnverhältnisse vorzugehen und so menschenwürdiges Wohnen zu sichern.
Ausführliche Erklärung
Die Wohnungsaufsicht dient der Konkretisierung der Sozialbindung des Eigentums im Wohnungswesen: Gemeinden sollen Wohnungsmissstände beseitigen und Wohnungssuchende bei Bedarf bei der Wohnraumbeschaffung unterstützen können. Historisch geht das Institut auf Wohnungsaufsichtsgesetze zurück, die bereits nach dem Ersten Weltkrieg zur Bekämpfung akuter Wohnungsnot geschaffen wurden; seit der Föderalismusreform ist das Wohnungswesen einschließlich der Wohnungsaufsicht Sache der Länder. Entsprechend unterscheiden sich die einzelnen Landesgesetze in Bezeichnung und Ausgestaltung, verfolgen aber ein gemeinsames Grundkonzept: Behörden können bei festgestellten Missständen – etwa Schimmelbefall, fehlender Heizung, Überbelegung oder baulichen Gefahren – vom Eigentümer die Beseitigung verlangen, im äußersten Fall ein Nutzungsverbot aussprechen oder Wohnraum vorübergehend beschlagnahmen.
In vielen Bundesländern sind Wohnungsaufsichtsregelungen zudem mit Zweckentfremdungsverboten verknüpft, die verhindern sollen, dass Wohnraum ohne Genehmigung leer steht, gewerblich umgenutzt oder dauerhaft als Ferienwohnung vermietet wird. Einzelne Länder haben ihre klassischen Wohnungsaufsichtsgesetze zwischenzeitlich durch modernere Wohnraumschutz- bzw. Wohnraumstärkungsgesetze abgelöst, die inhaltlich vergleichbare, teils erweiterte Eingriffsbefugnisse enthalten.
Beispiel aus der Praxis
In einer Mietwohnung stellt die zuständige Behörde erhebliche Feuchtigkeitsschäden und eine seit Monaten defekte Heizung fest. Gestützt auf die landesrechtliche Wohnungsaufsicht fordert sie den Eigentümer auf, die Mängel innerhalb einer Frist zu beseitigen; geschieht dies nicht, kann sie die Nutzung der Wohnung untersagen.
Rechtsgrundlage
- Wohnungsaufsichtsgesetze bzw. Wohnraumschutz-/Wohnraumstärkungsgesetze der Länder – landesrechtliche Grundlage, keine bundeseinheitliche Regelung; einzelne Bezeichnungen und Befugnisse variieren je nach Bundesland.