Wohnungsbau

Auch: Wohnbau · Wohnungsneubau

Wohnungsbau bezeichnet die Errichtung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, die zu Wohnzwecken bestimmt sind – vom freistehenden Einfamilienhaus über Reihen- und Doppelhäuser bis zum mehrgeschossigen Geschosswohnungsbau. Er umfasst sowohl den frei finanzierten als auch den öffentlich geförderten Wohnungsbau und ist zentrales Handlungsfeld der Bau-, Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik.

Ausführliche Erklärung

Der Begriff Wohnungsbau wird auf mehreren Ebenen verwendet: Als planungsrechtliche Kategorie unterscheidet das Baurecht Wohngebäude von gewerblich oder gemischt genutzten Gebäuden und knüpft daran unterschiedliche bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Anforderungen (z. B. zu zulässigen Nutzungen in Baugebieten, Stellplatzpflichten, Abstandsflächen). Als wohnungspolitische Kategorie steht Wohnungsbau für die Gesamtheit der Maßnahmen, mit denen zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird, um dem Bedarf einer wachsenden oder sich verändernden Bevölkerung gerecht zu werden – insbesondere in Ballungsräumen mit angespannten Wohnungsmärkten.

Man unterscheidet üblicherweise den freifinanzierten Wohnungsbau, bei dem Bauherren oder Investoren ohne besondere staatliche Förderung bauen, vom geförderten oder sozialen Wohnungsbau, der durch zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse oder steuerliche Sonderabschreibungen unterstützt wird und im Gegenzug regelmäßig Mietpreis- und Belegungsbindungen unterliegt. Wegen anhaltend hoher Baukosten und langer Genehmigungsverfahren rückt zunehmend das serielle und modulare Bauen in den Fokus, das durch Standardisierung und Vorfertigung Bauzeit und Kosten senken soll. Für Makler und Projektentwickler ist der Wohnungsbau ein zentrales Geschäftsfeld, das eng mit Themen wie Baulandausweisung, Bebauungsplänen, Förderprogrammen und der Nachfrageentwicklung am jeweiligen Standort verknüpft ist.

Beispiel aus der Praxis

Eine Kommune weist im Bebauungsplan ein neues Wohngebiet aus, in dem ein privater Bauträger mehrere Mehrfamilienhäuser im freifinanzierten Wohnungsbau errichtet, während ein kommunales Wohnungsunternehmen auf einem Nachbargrundstück geförderten Wohnungsbau mit Mietpreisbindung realisiert.

Rechtsgrundlage

Keine einheitliche Rechtsgrundlage; je nach Aspekt einschlägig sind insbesondere das Baugesetzbuch (Bauplanungsrecht), die Landesbauordnungen (Bauordnungsrecht) sowie die Wohnraumförderungsgesetze von Bund und Ländern (geförderter Wohnungsbau).

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