Wohnungsbauförderung
Auch: Soziale Wohnraumförderung · Wohnraumförderung
Wohnungsbauförderung umfasst alle staatlichen Instrumente – Zuschüsse, zinsvergünstigte Darlehen, Bürgschaften und steuerliche Anreize –, mit denen Bund, Länder und Kommunen den Neubau, den Erwerb oder die Modernisierung von Wohnraum unterstützen, insbesondere um bezahlbares Wohnen und die Bildung von Wohneigentum zu fördern.
Ausführliche Erklärung
Rechtlicher Ausgangspunkt der sozialen Wohnraumförderung ist heute das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG), das zum 1. Januar 2002 das frühere Zweite Wohnungsbaugesetz (II. WoBauG) abgelöst hat. Das WoFG regelt die Förderung des Wohnungsbaus und weiterer Maßnahmen zur Versorgung einkommensschwächerer Haushalte mit Mietwohnraum sowie zur Bildung selbstgenutzten Wohneigentums. Seit der Föderalismusreform liegt die Zuständigkeit für die konkrete Ausgestaltung der sozialen Wohnraumförderung bei den Bundesländern, die eigene Förderprogramme, Einkommensgrenzen und Wohnungsgrößen festlegen; nicht jedes Bundesland hat dafür ein eigenes Landesgesetz erlassen, teils erfolgt die Umsetzung über Verwaltungsvorschriften.
In der Praxis lassen sich mehrere Förderebenen unterscheiden:
- Sozialer Wohnungsbau: Landesförderprogramme mit zinsgünstigen Darlehen oder Zuschüssen für Bauträger, die im Gegenzug Mietpreis- und Belegungsbindungen (Sozialbindung) für einen bestimmten Zeitraum akzeptieren.
- Eigentumsförderung: Programme zur Unterstützung selbstnutzender Käufer oder Bauherren, etwa zinsgünstige KfW-Darlehen oder Bürgschaftsprogramme der Länder.
- Energetische und altersgerechte Förderung: Ergänzende Programme, insbesondere der KfW, die energieeffizientes oder barrierearmes Bauen und Sanieren fördern.
Für Makler ist die Wohnungsbauförderung relevant, weil geförderte Objekte oft Mietpreis- oder Belegungsbindungen unterliegen, die bei Vermarktung und Nachvermietung beachtet werden müssen, und weil Käufer selbstgenutzten Wohnraums häufig auf Förderdarlehen angewiesen sind, deren Konditionen die Finanzierbarkeit eines Kaufs beeinflussen.
Beispiel aus der Praxis
Eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft errichtet mit einem zinsgünstigen Landesdarlehen ein Mehrfamilienhaus mit Sozialbindung. Für die Dauer der Bindung dürfen die Wohnungen nur an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein und zu einer gedeckelten Miete vermietet werden – der Makler muss diese Bindungen bei der Vermarktung berücksichtigen.
Rechtsgrundlage
- Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) – Bundesrechtlicher Rahmen der sozialen Wohnraumförderung seit 2002, konkretisiert durch die Förderprogramme der einzelnen Bundesländer.