Wohnungsunternehmen
Auch: Wohnungsgesellschaft · Wohnungsbaugesellschaft
Ein Wohnungsunternehmen ist ein Unternehmen, das größere Bestände an Wohnungen besitzt, verwaltet und vermietet – etwa als kommunale Wohnungsgesellschaft, Genossenschaft oder privater Bestandshalter.
Ausführliche Erklärung
Wohnungsunternehmen bilden in Deutschland einen bedeutenden Teil des Mietwohnungsmarkts. Man unterscheidet vor allem drei Typen: kommunale Wohnungsunternehmen, die im Eigentum von Städten oder Gemeinden stehen und häufig auch sozial- und wohnungspolitische Aufgaben wahrnehmen; Wohnungsbaugenossenschaften, bei denen die Mieter zugleich Mitglieder und Miteigentümer der Genossenschaft sind; sowie privatwirtschaftliche, teils börsennotierte Wohnungskonzerne, die große Bestände professionell bewirtschaften.
Für Makler und die Immobilienbranche sind Wohnungsunternehmen aus mehreren Gründen relevant: Sie treten als institutionelle Vermieter mit standardisierten Mietverträgen und eigenen Vermietungsabteilungen auf, betreiben häufig eigene Bestandsentwicklung und -sanierung und sind wichtige Verhandlungspartner bei Bestandsverkäufen (Paketverkäufen) ganzer Wohnanlagen. Kommunale Wohnungsunternehmen unterliegen zudem oft besonderen Bindungen, etwa zur Versorgung einkommensschwacher Haushalte oder zur Belegung mit Wohnberechtigungsschein-Inhabern, sofern Sozialbindungen aus öffentlicher Förderung bestehen. Rechtlich unterliegen Wohnungsunternehmen als Vermieter denselben mietrechtlichen Vorschriften des BGB wie private Vermieter, sind bei größeren Transaktionen aber häufig zusätzlich gesellschafts- und kommunalrechtlichen Vorgaben unterworfen.
Beispiel aus der Praxis
Eine städtische Wohnungsbaugesellschaft besitzt und verwaltet 12.000 Wohnungen im Stadtgebiet. Sie vermietet einen Teil davon zu vergünstigten Mieten an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein und saniert regelmäßig ältere Bestände energetisch.
Rechtsgrundlage
Keine eigenständige gesetzliche Definition; Wohnungsunternehmen unterliegen als Vermieter den allgemeinen mietrechtlichen Vorschriften des BGB sowie – je nach Rechtsform und Förderbindung – gesellschafts-, genossenschafts- oder wohnraumförderrechtlichen Regelungen der Länder.