Attika
Auch: Attikageschoss · Attikamauer
Die Attika ist eine niedrige, über die Dachfläche hinausragende Mauer am Rand eines Flachdachs. Sie verdeckt die Dachkonstruktion, dient als Absturzsicherung und prägt oft die architektonische Wirkung eines Gebäudes.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist die Attika vor allem bei Flachdachgebäuden, Bauhausarchitektur und modernen Stadtvillen relevant. Funktional erfüllt die Attika mehrere Aufgaben: Sie kaschiert technische Aufbauten (Lüftung, Klimageräte, Kiesschüttung) auf dem Dach, dient als Absturzsicherung bei begehbaren Flachdächern bzw. Dachterrassen und schützt die Dachabdichtung vor seitlichem Wassereintrag und Windsog.
Bautechnisch ist die Attika ein kritischer Anschlusspunkt der Dachabdichtung – hier treffen Flachdachabdichtung (DIN 18531) und aufgehendes Mauerwerk aufeinander. Mängel an der Attikaabdichtung (fehlende Attikaabdeckung, Risse im Anschluss) zählen zu den häufigsten Ursachen für Feuchtigkeitsschäden bei Flachdachgebäuden. Bei Besichtigungen sollte der Makler auf eine fachgerechte Blechabdeckung (Attikaabdeckung/Attikablech) mit ausreichendem Gefälle und Tropfkante achten.
Der Begriff "Attikageschoss" bezeichnet dagegen ein zurückgesetztes oberstes Geschoss hinter einer Attika – architektonisch beliebt, weil es von der Straße aus kaum sichtbar ist und oft mit großzügigen Dachterrassen kombiniert wird. Attikawohnungen (Penthouse-ähnlich) erzielen wegen Aussicht, Terrasse und Privatsphäre häufig einen Preisaufschlag.
Beispiel aus der Praxis
Ein Neubau mit Flachdach hat eine 80 cm hohe Attika, hinter der die Lüftungsanlage und die Kiesschüttung des Gründachs verborgen sind. Zugleich dient die Attika als Absturzsicherung für die dahinterliegende Dachterrasse der obersten Wohnung.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle bundesweite Rechtsgrundlage; einschlägig sind die Landesbauordnungen hinsichtlich Absturzsicherungshöhen an begehbaren Dachflächen sowie DIN 18531 für die Abdichtung von Flachdächern im Attikabereich.