Attikawohnung

Auch: Attikageschoss-Wohnung · Penthouse

Eine Attikawohnung liegt im obersten Geschoss eines Gebäudes, das gegenüber der darunterliegenden Fassade zurückgesetzt ist (Attikageschoss), und verfügt in der Regel über eine große umlaufende Dachterrasse.

Ausführliche Erklärung

Der Begriff „Attika" stammt ursprünglich aus der Architektur und bezeichnete einen niedrigen Aufbau über dem Hauptgesims eines Gebäudes. In der modernen Wohnungswirtschaft hat sich daraus die Bezeichnung „Attikawohnung" bzw. „Attikageschoss" für ein zurückgestaffeltes oberstes Geschoss entwickelt, wie es vor allem im Schweizer und süddeutschen Sprachgebrauch verbreitet ist. Der Rücksprung der Fassade entsteht durch das sogenannte Staffelgeschoss und schafft Platz für eine große, meist ringsum nutzbare Terrassenfläche.

Attikawohnungen werden häufig mit dem Begriff Penthouse gleichgesetzt, wobei „Penthouse" eher den gehobenen Ausstattungsstandard und die Prestigewirkung betont, während „Attikawohnung" primär die bauliche Situation (zurückgesetztes oberstes Geschoss) beschreibt. Rechtlich ist bei Eigentumswohnungen die genaue Abgrenzung der Terrassenfläche als Sondernutzungsrecht oder Sondereigentum in der Teilungserklärung entscheidend, da hiervon abhängt, wer Instandhaltungspflichten für Dachabdichtung, Attika-Mauerwerk und Terrassenbelag trägt.

Beispiel aus der Praxis

Ein Neubauprojekt bietet im fünften und obersten Geschoss zwei Attikawohnungen mit jeweils 40 Quadratmeter großer Dachterrasse an, die aufgrund der Rücksprünge der Fassade keinen direkten Einblick von Nachbargebäuden ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage für den Begriff selbst; bei Eigentumswohnungen ist die Zuordnung von Terrassenflächen und Instandhaltungspflichten in der Teilungserklärung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu regeln.

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