Ausbaugewerk (Innenausbau)
Auch: Innenausbaugewerke · Ausbaugewerke
Als Ausbaugewerke (Innenausbau) werden alle Bauleistungen bezeichnet, die nach Fertigstellung des Rohbaus zur Herstellung der Nutzungsfähigkeit eines Gebäudes im Innenbereich erforderlich sind – etwa Trockenbau, Estrich- und Bodenbelagsarbeiten, Elektroinstallation, Sanitär- und Heizungstechnik, Fliesenarbeiten, Maler- und Tapezierarbeiten sowie der Einbau von Türen und Innenausstattung.
Ausführliche Erklärung
Im Bauablauf folgt der Innenausbau zeitlich auf den Rohbau (tragende Wände, Decken, Dach) und den technischen Rohinstallationen. Zu den klassischen Ausbaugewerken zählen unter anderem:
- Trockenbau (Ständerwände, Vorsatzschalen, Deckenverkleidungen),
- Estrich- und Bodenbelagsarbeiten,
- Elektro-, Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsinstallation im Rahmen der technischen Gebäudeausrüstung,
- Fliesen-, Maler-, Tapezier- und Bodenverlegearbeiten,
- Tischler-/Schreinerarbeiten wie Türen, Einbauschränke und Innenausstattung.
Diese Gewerke werden in der Ausschreibung meist einzeln vergeben und im Bauablaufplan aufeinander abgestimmt, da viele Arbeiten aufeinander aufbauen (z. B. muss der Estrich vor der Bodenbelagsverlegung ausreichend ausgetrocknet sein, Elektro- und Sanitärleitungen müssen vor dem Verputzen bzw. Verspachteln der Wände verlegt sein). Vertraglich werden die Leistungen der Ausbaugewerke in Deutschland häufig nach der VOB/C (DIN 18299 und den jeweiligen gewerkespezifischen Teilen, z. B. DIN 18340 für Trockenbau) beschrieben, sofern die VOB/B als Vertragsgrundlage vereinbart wurde; bei Verbraucherbauverträgen gilt demgegenüber das Werkvertragsrecht des BGB.
Für Bauträger und Projektentwickler ist die Koordination der Ausbaugewerke ein zentraler Faktor für Termintreue und Qualität, da Verzögerungen oder Mängel einzelner Gewerke – etwa unzureichend getrockneter Estrich – Folgeschäden bei nachfolgenden Gewerken auslösen können.
Beispiel aus der Praxis
Nach Fertigstellung des Rohbaus eines Mehrfamilienhauses beginnen die Ausbaugewerke: Zunächst werden Elektro- und Sanitärleitungen verlegt, anschließend folgen Trockenbauwände, Estrich, danach Fliesen-, Maler- und Bodenbelagsarbeiten sowie der Einbau der Innentüren. Der Bauleiter stimmt die Reihenfolge im Bauablaufplan so ab, dass sich die einzelnen Gewerke nicht gegenseitig behindern.
Rechtsgrundlage
- VOB/C (u. a. DIN 18299, DIN 18340, DIN 18353) – Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für die jeweiligen Ausbaugewerke, sofern die VOB vertraglich vereinbart ist.
- Bei Verbraucherbauverträgen gelten stattdessen die werkvertraglichen Regelungen des BGB (§§ 650a ff. BGB).