Außenluftdurchlass

Auch: ALD · Fensterfalzlüfter · Zuluftelement

Ein Außenluftdurchlass (ALD) ist eine kontrollierte Öffnung in Fassade, Fensterrahmen oder Rollladenkasten, durch die frische Außenluft passiv oder leicht gesteuert in einen Raum einströmen kann. Er sorgt dafür, dass in Räumen mit Abluftanlage genügend Zuluft nachströmt, ohne dass Fenster geöffnet werden müssen.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist der Außenluftdurchlass vor allem im Zusammenhang mit dem Feuchteschutz moderner, luftdicht gebauter oder sanierter Gebäude relevant.

  • Notwendigkeit: Seit der energetischen Ertüchtigung vieler Gebäude (neue, dicht schließende Fenster, Wärmedämmung) reicht die frühere „natürliche Fugenlüftung“ oft nicht mehr aus. Die Norm DIN 1946-6 verlangt bei umfassenden Modernisierungen oder Neubauten ein Lüftungskonzept, das häufig Außenluftdurchlässe vorsieht.
  • Bauformen: Fensterfalzlüfter (in den Fensterrahmen integriert), Wandsauger/Mauerkästen sowie Zuluftelemente in Rollladenkästen. Manche Modelle sind selbstregulierend (feuchte- oder druckgesteuert), andere manuell einstellbar.
  • Funktionsprinzip: Der ALD lässt Frischluft passiv (durch Druckdifferenz) oder leicht mechanisch unterstützt einströmen; das Prinzip funktioniert typischerweise in Kombination mit einer Abluftanlage, die verbrauchte Luft aktiv absaugt.
  • Praxisrelevanz: Fehlen nach dem Austausch alter Fenster ausreichende Zuluftöffnungen, steigt das Risiko von Kondensat- und Schimmelbildung deutlich – ein häufiger Streitpunkt nach Fenstersanierungen. Der Makler sollte bei modernisierten Altbauten auf das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit von Außenluftdurchlässen achten.
  • Komfort und Schallschutz: Manche ALD-Modelle bieten integrierten Schallschutz, was insbesondere bei Immobilien an lauten Straßen ein Verkaufsargument sein kann.

Beispiel aus der Praxis

Nach dem Einbau neuer, dichter Fenster in einer Altbauwohnung klagt der Mieter über Feuchtigkeit an den Fensterlaibungen. Der Makler empfiehlt dem Eigentümer die Nachrüstung von Fensterfalzlüftern (Außenluftdurchlässen), um ausreichenden Luftaustausch sicherzustellen und Schimmelbildung vorzubeugen.

Rechtsgrundlage

  • DIN 1946-6 – Regelt Lüftungskonzepte für Wohngebäude und die Notwendigkeit von Außenluftdurchlässen bei Modernisierung und Neubau.

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