BAFA-Förderung

Auch: BAFA-Zuschuss · Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen

Die BAFA-Förderung ist ein staatlicher Zuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden, etwa Dämmung, Fenstertausch oder Heizungsoptimierung. Sie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgezahlt und ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist die BAFA-Förderung vor allem beim Verkauf sanierungsbedürftiger Objekte relevant, um Käufern realistische Modernisierungskosten und mögliche Zuschüsse aufzuzeigen. Wichtige Eckpunkte:

  • Zuständigkeitsabgrenzung BAFA/KfW: Seit der Reform der Heizungsförderung wird der Austausch von Heizungsanlagen (z. B. Einbau einer Wärmepumpe, Anschluss an Wärmenetze) nicht mehr über das BAFA, sondern über die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) abgewickelt. Das BAFA fördert weiterhin Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke, Fenster- und Türtausch), Anlagentechnik (z. B. Heizungsoptimierung ohne Kesseltausch, Lüftungsanlagen) sowie Energieberatung und die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).
  • Förderhöhe: Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik beträgt der Fördersatz üblicherweise 15 %, mit einem gültigen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) zusätzlich 5 Prozentpunkte. Die förderfähigen Kosten sind auf maximal 30.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt (mit gültigem iSFP auf 60.000 Euro); daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von bis zu 12.000 Euro pro Jahr.
  • Antragsverfahren: Der Förderantrag muss zwingend vor Beauftragung eines Fachunternehmens gestellt werden; ein Energieeffizienz-Experte ist für viele Maßnahmen verpflichtend einzubinden. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises.
  • Praxisrelevanz für Makler: Bei der Wertermittlung und Vermarktung sanierungsbedürftiger Immobilien lohnt der Hinweis auf mögliche BAFA-/KfW-Zuschüsse, da diese die tatsächliche Belastung für Käufer erheblich mindern können – konkrete Förderfähigkeit und -höhe sind aber stets im Einzelfall durch einen Energieberater zu prüfen, da sich Förderrichtlinien häufig ändern.
  • Kumulierbarkeit: BAFA-Zuschüsse können teils mit weiteren Förderprogrammen (z. B. regionalen Programmen der Länder oder Kommunen) kombiniert werden, eine Doppelförderung derselben Maßnahme durch BAFA und KfW ist jedoch ausgeschlossen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Eigentümer lässt im Rahmen einer Modernisierung die Fassade seines Einfamilienhauses dämmen. Mit einem gültigen individuellen Sanierungsfahrplan erhält er 20 % der förderfähigen Kosten als BAFA-Zuschuss – bei 40.000 Euro förderfähigen Kosten (innerhalb der mit iSFP geltenden Höchstgrenze von 60.000 Euro) ergibt sich ein Zuschuss von 8.000 Euro.

Rechtsgrundlage

  • Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, auf deren Grundlage das BAFA die Förderanträge bearbeitet.
  • Keine unmittelbare gesetzliche Anspruchsgrundlage im Sinne eines subjektiven Rechtsanspruchs; die Förderung erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel nach Maßgabe der jeweils gültigen Förderrichtlinie.

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