Baumhaus
Auch: Baumhaushotel · Baumhaushütte
Ein Baumhaus ist ein auf Stelzen, Plattformen oder direkt in Baumkronen errichtetes kleines Bauwerk, das heute vor allem als Ferienunterkunft, Hotelzimmer oder Freizeitobjekt genutzt wird. Aus Sicht des Immobilienmarkts handelt es sich um eine Nischenkategorie der Ferien- und Erlebnisimmobilie.
Ausführliche Erklärung
Baumhäuser sind in Deutschland überwiegend im touristischen Kontext relevant: Als einzelne Ferienunterkunft, als Teil eines Baumhaushotels oder als Ergänzungsangebot auf Campingplätzen und in Freizeitparks. Für Makler und Betreiber sind folgende Punkte wichtig:
- Baurechtliche Einordnung: Baumhäuser gelten baurechtlich in der Regel als bauliche Anlagen und benötigen eine Baugenehmigung nach der jeweiligen Landesbauordnung, unabhängig davon, dass sie "im Baum" stehen. Liegt der Standort im Außenbereich (§ 35 BauGB), ist die Genehmigungsfähigkeit oft eingeschränkt, da Baumhäuser meist nicht zu den privilegierten Vorhaben zählen – häufig wird eine Befreiung oder ein Sonderstandort in einem ausgewiesenen Feriengebiet benötigt.
- Statik und Brandschutz: Wegen der ungewöhnlichen Konstruktion (Lastabtrag über lebende Bäume oder Stützkonstruktionen, Erschließung über Stege/Treppen) sind gesonderte statische Nachweise und oft ein Brandschutzkonzept erforderlich.
- Vermarktungssegment: Baumhäuser werden meist als Erlebnisübernachtung mit Premiumpreis vermarktet (Glamping-Segment), seltener als Zweitwohnsitz. Für die Betreiber-Bewertung sind Auslastung, Saisonabhängigkeit und Betriebskosten (Instandhaltung, Versicherung) entscheidend.
- Genehmigungsvorlauf: Wegen der Sonderbauweise ist bei Projektentwicklungen ein deutlich längerer Genehmigungsvorlauf einzuplanen als bei konventionellen Ferienhäusern.
Beispiel aus der Praxis
Ein Betreiber errichtet auf einem Waldgrundstück fünf Baumhäuser als Ferienunterkünfte, jeweils mit eigenem Bad und Terrasse in fünf Metern Höhe. Die Baugenehmigung wird als Sonderbauvorhaben im Außenbereich mit Befreiung erteilt, da die Gemeinde das touristische Konzept unterstützt und eine entsprechende Ausweisung im Flächennutzungsplan vornimmt.
Rechtsgrundlage
- § 35 BauGB – regelt die eingeschränkte Zulässigkeit baulicher Anlagen im Außenbereich, relevant für die meisten Baumhaus-Standorte.
- Landesbauordnungen – enthalten die konkreten Genehmigungs-, Statik- und Brandschutzanforderungen für Sonderbauten wie Baumhäuser.