Bausatzhaus

Auch: Ausbauhaus · Selbstbauhaus · Kit-Haus

Ein Bausatzhaus ist eine Gebäudeform, bei der Wand-, Dach- und teilweise Innenausbauelemente werkseitig vorgefertigt und als kompletter Bausatz auf die Baustelle geliefert werden. Der Bauherr übernimmt einen Großteil der Montage- und Ausbauarbeiten selbst, um Baukosten zu sparen.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist das Bausatzhaus vor allem bei der Vermittlung von Baugrundstücken und bei der Bewertung fertiggestellter Selbstbau-Objekte relevant. Charakteristisch ist der hohe Anteil an Eigenleistung ("Muskelhypothek"), der die Baukosten gegenüber einem schlüsselfertigen Fertighaus um 15-30 % senken kann, gleichzeitig aber Bauzeit, Baurisiko und Gewährleistungsfragen verschiebt.

Wichtige Aspekte:

  • Ausbaustufen: Anbieter liefern vom reinen Rohbausatz bis zum weitgehend vorgefertigten Ausbauhaus verschiedene Fertigstellungsgrade. Je höher der Eigenleistungsanteil, desto größer das Risiko von Bauzeitverzögerungen durch fehlende Fachkenntnis der Bauherren.
  • Gewährleistung: Für die gelieferten Bauteile haftet der Hersteller nach Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB), für in Eigenleistung erbrachte Gewerke trägt der Bauherr selbst das Mängelrisiko – ein Punkt, der bei späterem Wiederverkauf offenlegungspflichtig sein kann.
  • Finanzierung: Banken bewerten Eigenleistungsanteile oft nur eingeschränkt als Eigenkapitalersatz, da Qualität und Zeitaufwand schwer kalkulierbar sind.
  • Wiederverkaufswert: Bei der Immobilienbewertung ist zu prüfen, ob alle Eigenleistungen fachgerecht und mit Nachweisen (Rechnungen, Bescheinigungen von Fachbetrieben) dokumentiert sind, da dies Einfluss auf Verkehrswert und Bankfinanzierung des Käufers hat.

Beispiel aus der Praxis

Eine Bauherrenfamilie erwirbt ein Bausatzhaus im Ausbaustufenpaket "Ausbauhaus": Der Rohbau inklusive Dach und Fenstern wird vom Hersteller erstellt, den kompletten Innenausbau (Trockenbau, Elektro, Bodenbeläge) übernimmt die Familie in Eigenleistung über neun Monate. Beim späteren Verkauf verlangt die finanzierende Bank des Käufers Nachweise über die fachgerechte Ausführung der Elektroinstallation.

Rechtsgrundlage

  • §§ 631 ff. BGB – Werkvertragsrecht für den gelieferten Bausatz und die Herstellerleistungen.
  • Landesbauordnungen – Genehmigungspflicht unabhängig vom Fertigungsgrad des Hauses.
  • Keine spezielle bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für den Bausatzhaus-Begriff selbst.

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