Baustellenrisiko

Auch: Baurisiko · Bauausführungsrisiko

Das Baustellenrisiko umfasst die Gesamtheit der Gefahren, denen ein Bauvorhaben zwischen Baubeginn und Abnahme ausgesetzt ist – etwa Beschädigung durch Sturm oder Hochwasser, Diebstahl von Baumaterial, Vandalismus oder Unfälle mit Personen- und Sachschäden.

Ausführliche Erklärung

Baustellen sind während der Bauphase besonders schadenanfällig, da Gebäude, Baustoffe und technische Anlagen noch nicht endgültig fertiggestellt und gesichert sind. Für Bauherren und Makler relevante Risikofelder:

  • Sachschäden am Bauwerk: Unfertige Bauwerke sind besonders anfällig für Sturm-, Hagel- und Wasserschäden, da Dach, Fenster oder Abdichtungen oft noch nicht vollständig hergestellt sind.
  • Diebstahl und Vandalismus: Baustellen sind häufiges Ziel von Material- und Werkzeugdiebstahl sowie mutwilliger Beschädigung, insbesondere in unbewachten Nachtstunden oder an Wochenenden.
  • Haftungsrisiken gegenüber Dritten: Der Bauherr trägt als Inhaber der Verkehrssicherungspflicht das Risiko, dass Passanten oder Nachbarn durch die Baustelle zu Schaden kommen – etwa durch herabfallende Gegenstände oder unzureichend gesicherte Baugruben.
  • Versicherungslösungen: Zur Absicherung des Baustellenrisikos dienen insbesondere die Bauleistungsversicherung (Schäden am Bauwerk selbst) und die Bauherrenhaftpflichtversicherung (Haftung gegenüber Dritten); beide Policen sollten idealerweise bereits vor Baubeginn abgeschlossen sein.
  • Vertragliche Risikoverteilung: Wer während der Bauphase welches Risiko trägt, richtet sich zusätzlich nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Bauherr und ausführenden Unternehmen, etwa zur Gefahrtragung bis zur Abnahme.

Für Makler ist das Baustellenrisiko vor allem bei der Vermittlung von Bauträgerobjekten und Grundstücken für Bauvorhaben relevant, um Bauherren frühzeitig auf den notwendigen Versicherungsschutz hinzuweisen.

Beispiel aus der Praxis

Während der Rohbauphase eines Einfamilienhauses zieht ein Sturm über die Baustelle und deckt Teile des noch nicht fertiggestellten Dachs ab, wodurch Wasser in den Rohbau eindringt. Da der Bauherr eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen hatte, übernimmt diese die Kosten für die Schadensbeseitigung.

Rechtsgrundlage

Keine eigenständige gesetzliche Regelung; das Baustellenrisiko wird vertraglich zwischen den Baubeteiligten verteilt und durch Bauleistungs- und Bauherrenhaftpflichtversicherung abgesichert.

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