Bauwasseranschluss

Auch: Provisorischer Wasseranschluss

Der Bauwasseranschluss ist ein vorübergehender Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz, über den während der Bauzeit Wasser für Betonmischungen, Reinigungsarbeiten und Baustellentoiletten bereitgestellt wird. Er wird beim örtlichen Wasserversorger beantragt und nach Bauende zurückgebaut.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist der Bauwasseranschluss vor allem als Bestandteil der Erschließungskosten und als früher Indikator für den Start der Bauarbeiten relevant.

Wichtige Aspekte:

  • Beantragung: Der Anschluss wird meist gemeinsam mit dem Baustromanschluss frühzeitig beim zuständigen Wasserversorgungsunternehmen beantragt, da Bearbeitungs- und Herstellungszeiten den Baubeginn beeinflussen können.
  • Nutzung: Bauwasser wird für Betonherstellung, Mörtelanmischung, Reinigung von Werkzeug und Baustelle sowie für provisorische Sanitäranlagen benötigt.
  • Abrechnung: Der Verbrauch wird häufig über einen Bauwasserzähler erfasst und pauschal oder nach Verbrauch abgerechnet; die Kosten sind Teil der Baunebenkosten.
  • Technische Anforderungen: Der Anschluss muss den Vorgaben der örtlichen Wassersatzung entsprechen, u. a. hinsichtlich Rückflussverhinderern, um eine Verunreinigung des öffentlichen Trinkwassernetzes zu verhindern.
  • Rückbau: Nach Fertigstellung des dauerhaften Hausanschlusses wird der Bauwasseranschluss zurückgebaut, die Kosten hierfür sind meist in der Anschlussgebühr enthalten.

Für Bauträger und Bauherren gehört der Bauwasseranschluss zu den frühen Erschließungsmaßnahmen, deren rechtzeitige Beantragung Verzögerungen im Bauzeitenplan vermeiden hilft.

Beispiel aus der Praxis

Beim Baubeginn eines Einfamilienhauses beantragt der Bauunternehmer parallel zum Baustromanschluss einen Bauwasseranschluss beim örtlichen Wasserversorger, um von Beginn an ausreichend Wasser für die Betonarbeiten des Fundaments zur Verfügung zu haben.

Rechtsgrundlage

  • Kommunale Wassersatzungen – Regeln Anschluss- und Benutzungsbedingungen für provisorische Bauwasseranschlüsse.
  • Landesbauordnungen – Allgemeine Anforderungen an die Erschließung des Baugrundstücks vor Baubeginn.
  • Keine spezielle bundeseinheitliche Rechtsgrundlage; Ausgestaltung erfolgt kommunal durch die jeweiligen Wasserversorger.

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