Bebauungsplanfestsetzung
Auch: Festsetzung des Bebauungsplans · Planfestsetzung
Eine Bebauungsplanfestsetzung ist eine einzelne, rechtsverbindliche Regelung innerhalb eines Bebauungsplans – etwa zu Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise oder überbaubaren Grundstücksflächen. Die Gesamtheit der Festsetzungen bestimmt, was auf einem Grundstück gebaut werden darf.
Ausführliche Erklärung
Der Bebauungsplan ist eine Satzung der Gemeinde und entfaltet seine Rechtswirkung erst durch die einzelnen Festsetzungen, die er trifft. § 9 Abs. 1 BauGB enthält den umfangreichen, nicht abschließenden Festsetzungskatalog, aus dem die Gemeinde auswählt. Zu den wichtigsten Festsetzungsarten zählen:
- Art der baulichen Nutzung (z. B. reines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet) – wird meist in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) konkretisiert.
- Maß der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Zahl der Vollgeschosse, Höhe baulicher Anlagen).
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen (offene/geschlossene Bauweise, Baugrenzen, Baulinien).
- Verkehrs-, Grün- und Freiflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Ver- und Entsorgung sowie Immissionsschutz.
Festsetzungen sind für Eigentümer, Bauherren und die Bauaufsichtsbehörde unmittelbar verbindlich: Ein Bauvorhaben ist im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans nach § 30 BauGB nur zulässig, wenn es den Festsetzungen entspricht. Weicht ein Vorhaben ab, kommen nur eine [[ausnahme-baugenehmigung|Ausnahme]] (wenn der Plan sie selbst vorsieht) oder eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB in Betracht. Fehlt eine Festsetzung zu einem bestimmten Punkt, gilt für diesen Aspekt in der Regel § 34 BauGB (Einfügungsgebot) oder es bedarf einer Auslegung im Gesamtzusammenhang des Plans.
Für Makler und Bauherren sind Festsetzungen die erste Anlaufstelle bei der Prüfung, ob ein Grundstück für ein geplantes Vorhaben geeignet ist – meist zusammen mit dem zugehörigen Bebauungsplan-Text und der zeichnerischen Darstellung (Planzeichnung nach Planzeichenverordnung).
Beispiel aus der Praxis
Ein Bebauungsplan setzt für ein Baugebiet „WA" (allgemeines Wohngebiet), eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine offene Bauweise mit maximal zwei Vollgeschossen fest. Ein Bauherr, der ein dreigeschossiges Mehrfamilienhaus mit einer Grundflächenzahl von 0,5 errichten will, überschreitet damit gleich zwei Festsetzungen und benötigt eine Befreiung – oder muss sein Vorhaben anpassen.
Rechtsgrundlage
- § 9 Abs. 1 BauGB – Festsetzungskatalog für Bebauungspläne (Art und Maß der Nutzung, Bauweise, überbaubare Flächen u. v. m.).
- § 9 BauNVO i. V. m. den §§ 1–15 BauNVO – Konkretisierung von Art und Maß der baulichen Nutzung in den Baugebietstypen.
- § 30 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans.