Biopropan
Auch: Bio-Flüssiggas · BioLPG · biogenes Flüssiggas
Biopropan (Bio-Flüssiggas, BioLPG) ist ein aus biogenen Reststoffen wie Alt- und Pflanzenölen hergestellter Brennstoff, der molekular identisch mit herkömmlichem, fossilem Flüssiggas (Propan) ist. Es kann als sogenannter "Drop-in-Brennstoff" in bestehende Flüssiggasheizungen und -tanks eingefüllt werden, ohne dass die Anlagentechnik verändert werden muss.
Ausführliche Erklärung
Für Immobilien ohne Erdgasanschluss – vor allem im ländlichen Raum – ist Flüssiggas seit Langem eine verbreitete Heizalternative. Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der darin verankerten Pflicht zum überwiegenden Einsatz erneuerbarer Energien bei neu eingebauten Heizungen gewinnt Biopropan als Übergangs- und Erfüllungsoption an Bedeutung:
- Herstellung: Biopropan entsteht als Nebenprodukt bei der Hydrierung von Pflanzenölen und tierischen Fetten zu HVO-Diesel bzw. nachhaltigem Flugkraftstoff (SAF) oder wird gezielt aus biogenen Reststoffen synthetisiert.
- Technische Kompatibilität: Da Biopropan chemisch mit fossilem Propan identisch ist, sind keine Umbauten an Tank, Leitungen oder Brenner nötig – ein wesentlicher Vorteil gegenüber einem vollständigen Heizungstausch.
- GEG-Relevanz: Eine neu eingebaute Flüssiggasheizung erfüllt die Pflicht des § 71 GEG zum Einsatz von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Wärme, wenn sie entsprechend hoch mit Biopropan statt fossilem Flüssiggas betrieben wird; reines fossiles Flüssiggas allein reicht dafür nicht aus.
- Marktverfügbarkeit: Der Bio-Anteil im gelieferten Flüssiggas hängt vom jeweiligen Versorgungsvertrag ab; Käufer und Verkäufer von Immobilien mit Flüssiggasheizung sollten die vertragliche Zusicherung eines bestimmten Bio-Anteils prüfen, wenn die GEG-Konformität der Anlage relevant ist.
- Verfügbarkeit und Kosten: Biopropan ist derzeit noch teurer als fossiles Flüssiggas und regional nicht überall in ausreichender Menge verfügbar, was bei der Objektbewertung als Unsicherheitsfaktor zu berücksichtigen ist.
Beispiel aus der Praxis
Ein freistehendes Einfamilienhaus ohne Gasanschluss soll die alte Ölheizung ersetzen. Da eine Wärmepumpe wegen der schlechten Gebäudedämmung wirtschaftlich unattraktiv wäre, entscheidet sich der Eigentümer für eine neue Flüssiggasheizung mit vertraglich zugesichertem Bio-Anteil von mindestens 65 Prozent Biopropan – damit erfüllt die Anlage die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes, ohne dass ein Wärmepumpenumbau nötig ist.
Rechtsgrundlage
- § 71 GEG – Verlangt bei neu eingebauten Heizungsanlagen grundsätzlich mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme; ein entsprechend hoher Biopropan-Anteil erfüllt diese Vorgabe für Flüssiggasheizungen.