Blockheizkraftwerk

Auch: BHKW · Mini-BHKW · Kraft-Wärme-Kopplungsanlage

Ein Blockheizkraftwerk (BHKW) erzeugt gleichzeitig Strom und Wärme aus einem Brennstoff (Erdgas, Biomethan, Öl oder Wasserstoff) mittels eines Verbrennungsmotors oder einer Brennstoffzelle – die entstehende Abwärme wird für Heizung und Warmwasser genutzt, während der Strom vor Ort verbraucht oder ins Netz eingespeist wird.

Ausführliche Erklärung

Das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) nutzt Brennstoffe deutlich effizienter als die getrennte Erzeugung von Strom (Kraftwerk) und Wärme (Heizkessel), da die sonst als Abwärme verlorene Energie des Verbrennungsprozesses genutzt wird. Gesamtwirkungsgrade von 85–90 % sind bei modernen Anlagen üblich.

Für die Maklerpraxis relevante Aspekte:

  • Einsatzgrößen: Mini-BHKW (1–15 kW elektrisch) für Einfamilien- und kleinere Mehrfamilienhäuser; größere Anlagen für Wohnquartiere, Gewerbeobjekte oder Nahwärmenetze.
  • Brennstoffe: Klassisch Erdgas, zunehmend auch Biomethan, Pflanzenöl oder Wasserstoff-Beimischungen – relevant für die Einordnung im Rahmen der 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht, die bei Betrieb mit ausreichend hohem Bio-/Wasserstoffanteil erfüllt werden kann.
  • Wirtschaftlichkeit: BHKW-Betreiber erhalten eine Vergütung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) für eingespeisten Strom sowie ggf. Zuschläge; bei Eigenverbrauch des erzeugten Stroms sinken die Bezugskosten für den Netzstrom entsprechend.
  • Mieterstrom-Modelle: BHKWs eignen sich für Mieterstrommodelle in Mehrfamilienhäusern, bei denen der vor Ort erzeugte Strom direkt an die Mieter verkauft wird – ein Vermarktungsargument für Vermieter und Verwalter, das steuerliche und vertragliche Besonderheiten mit sich bringt.
  • Wartung und Lebensdauer: BHKWs mit Verbrennungsmotor benötigen regelmäßige Wartung (Ölwechsel, Verschleißteile) und haben eine Lebensdauer von etwa 15–20 Jahren bzw. 40.000–80.000 Betriebsstunden; bei der Immobilienbewertung ist der Wartungszustand und das Alter der Anlage zu berücksichtigen.
  • Verkaufs-/Vermietungsrelevanz: Ein vorhandenes BHKW kann Nebenkosten senken und den Energieausweis verbessern, sollte aber im Exposé mit Baujahr, Wartungshistorie und ggf. laufenden Contracting-Verträgen transparent dargestellt werden.

Beispiel aus der Praxis

Ein Mehrfamilienhaus mit 12 Wohneinheiten wird über ein Mini-BHKW mit Wärme und einem Teil des Stroms versorgt. Die Hausverwaltung bietet den Mietern ein Mieterstrommodell an; überschüssiger Strom wird gegen KWKG-Vergütung ins Netz eingespeist.

Rechtsgrundlage

  • Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) – regelt Förderung, Zuschläge und Einspeisevergütung für KWK-Strom.
  • § 71 GEG – Einordnung von BHKW-Wärme im Rahmen der Erfüllungsoptionen der 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht, abhängig vom eingesetzten Brennstoff.
  • EEG – relevant, soweit Biomasse oder erneuerbare Brennstoffe eingesetzt werden.

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