Bonitätsprüfungs-Schnittstelle
Auch: SCHUFA-Schnittstelle · Bonitäts-API
Eine Bonitätsprüfungs-Schnittstelle verbindet die Maklersoftware direkt mit einer Wirtschaftsauskunftei (z. B. SCHUFA, CRIF, Creditreform), sodass Bonitätsdaten eines Miet- oder Kaufinteressenten automatisiert abgerufen werden können, ohne dass der Interessent selbst eine Auskunft einholen und vorlegen muss.
Ausführliche Erklärung
Klassisch bringt der Mietinteressent seine eigene SCHUFA-Bonitätsauskunft zum Besichtigungstermin mit. Über eine Bonitätsprüfungs-Schnittstelle kann der Makler stattdessen – mit ausdrücklicher Einwilligung des Interessenten – die Bonitätsprüfung direkt aus der Maklersoftware heraus über eine API bei der Auskunftei anstoßen und erhält das Ergebnis (Score-Wert, ggf. Zahlungsausfälle) automatisiert zurück.
Wichtige Praxispunkte:
- Einwilligung zwingend erforderlich: Der Abruf von Bonitätsdaten Dritter ohne informierte, freiwillige Einwilligung des Betroffenen ist unzulässig. Die Schnittstelle muss technisch sicherstellen, dass ein Abruf erst nach dokumentierter Zustimmung erfolgt.
- Zweckbindung: Die Abfrage darf nur im Rahmen einer konkreten, ernsthaften Vertragsanbahnung erfolgen (z. B. tatsächliche Bewerbung um die Wohnung), nicht pauschal für alle Interessenten "auf Vorrat".
- Scoring-Transparenz: Nach § 31 BDSG dürfen Wahrscheinlichkeitswerte (Scores) nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Bewertung der Kreditwürdigkeit genutzt werden; führt der Score zu einer Ablehnung, sollte dies nachvollziehbar dokumentiert werden.
- Effizienzgewinn: Bei hohem Bewerberaufkommen ermöglicht die Schnittstelle eine schnelle, einheitliche Vorprüfung mehrerer Interessenten, statt auf individuell mitgebrachte Papierauskünfte unterschiedlichen Alters und Formats angewiesen zu sein.
- Abgrenzung zur Mieterselbstauskunft: Die Bonitätsprüfungs-Schnittstelle ersetzt nicht die allgemeine Selbstauskunft (Beschäftigungsverhältnis, Haushaltsgröße), sondern ergänzt diese um einen extern verifizierten Bonitätswert.
Beispiel aus der Praxis
Ein Makler bindet in seine Maklersoftware eine Schnittstelle zu einer Auskunftei ein. Bewirbt sich ein Mietinteressent über das Online-Bewerbungsformular und willigt in die Bonitätsprüfung ein, ruft das System automatisch einen aktuellen Score ab und stellt ihn dem Makler zusammen mit der Selbstauskunft zur Verfügung – ohne dass der Interessent selbst eine Auskunft besorgen musste.
Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 DSGVO – Einwilligung als Rechtsgrundlage für den Abruf und die Verarbeitung der Bonitätsdaten.
- § 31 BDSG – Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Verwendung von Wahrscheinlichkeitswerten (Scoring) zur Bewertung der Kreditwürdigkeit.