Bonitätsprüfung Mietinteressent

Auch: Bonitätscheck · Mieterbonitätsprüfung

Die Bonitätsprüfung eines Mietinteressenten ist die Überprüfung, ob eine Person voraussichtlich in der Lage sein wird, die vereinbarte Miete regelmäßig zu zahlen. Vermieter und Makler stützen sich dabei üblicherweise auf Einkommensnachweise, eine Schufa-Auskunft und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vormieters.

Ausführliche Erklärung

Für Makler, die im Auftrag von Vermietern tätig sind, gehört die Bonitätsprüfung zu den Kernaufgaben bei der Mieterauswahl und dient dem Schutz des Vermieters vor Mietausfällen. Übliche Bestandteile:

  • Selbstauskunft des Mietinteressenten: Formular mit Angaben zu Beschäftigungsverhältnis, Einkommen, Familienstand, laufenden Mietschulden oder Insolvenzverfahren. Die abgefragten Punkte müssen sich auf mietvertragsrelevante Tatsachen beschränken; unzulässige Fragen (z. B. nach Schwangerschaft, Gewerkschaftszugehörigkeit) dürfen unwahr beantwortet werden, ohne dass dies Konsequenzen hat.
  • Einkommensnachweise: In der Regel die letzten drei Gehaltsabrechnungen oder ein Arbeitgebernachweis; als Faustregel gilt oft, dass die Bruttomiete nicht mehr als etwa ein Drittel des Nettoeinkommens ausmachen sollte.
  • Schufa-Auskunft (Bonitätsauskunft): Der Mieter legt üblicherweise eine aktuelle Schufa-Bonitätsauskunft vor, die Auskunft über bestehende Zahlungsausfälle, Kredite oder Insolvenzverfahren gibt. Der Vermieter/Makler darf diese nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Interessenten einholen bzw. einsehen.
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Bestätigung des bisherigen Vermieters, dass keine Mietrückstände bestehen – ein wichtiges, wenn auch nicht immer verfügbares Indiz für Zahlungszuverlässigkeit.
  • Datenschutzrechtliche Grenzen: Die erhobenen Daten dürfen ausschließlich zur Prüfung der Vermietungswürdigkeit verwendet werden (Zweckbindung nach Art. 5 DSGVO) und müssen nach Abschluss des Auswahlverfahrens bei abgelehnten Bewerbern zeitnah gelöscht werden.

Eine sorgfältige Bonitätsprüfung reduziert für Vermieter das Risiko von Mietausfällen und langwierigen Räumungsklagen erheblich und gehört daher zu den wertschöpfenden Dienstleistungen, die Makler im Vermietungsgeschäft anbieten.

Beispiel aus der Praxis

Ein Makler lässt Mietinteressenten vor der Vertragsunterzeichnung eine Selbstauskunft ausfüllen, eine aktuelle Schufa-Bonitätsauskunft sowie die letzten drei Gehaltsabrechnungen vorlegen. Erst nach positiver Prüfung empfiehlt er dem Vermieter den Abschluss des Mietvertrags mit dem jeweiligen Interessenten.

Rechtsgrundlage

  • Art. 6 DSGVO – Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Einwilligung bzw. berechtigtes Interesse).
  • BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) – Ergänzende nationale Datenschutzregelungen zur DSGVO.
  • § 535 BGB – Grundpflichten aus dem Mietvertrag, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mieters mittelbar berühren.

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