Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Auch: Bonitätsnachweis Vormieter · Vermieterbescheinigung · Vorvermieterbescheinigung
Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist eine schriftliche Erklärung des aktuellen oder vorherigen Vermieters, dass ein Mietinteressent während des Mietverhältnisses keine oder keine nennenswerten Mietrückstände hatte. Sie gehört neben der Selbstauskunft und der SCHUFA-Auskunft zu den üblichen Unterlagen bei der Wohnungsbewerbung in Ballungsräumen.
Ausführliche Erklärung
Für Makler in der Vermietung ist die Bescheinigung ein praxisrelevantes, aber rechtlich nicht unumstrittenes Instrument:
- Freiwilligkeit: Es besteht kein gesetzlicher Anspruch des neuen Vermieters oder Maklers auf Ausstellung einer solchen Bescheinigung. Der Vormieter kann die Ausstellung verweigern, ohne dass ihm daraus Nachteile entstehen.
- Datenschutz: Da die Bescheinigung personenbezogene Zahlungsdaten des Mieters offenlegt, darf der Vormieter sie nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Mieters ausstellen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Eine Weitergabe ohne Zustimmung kann einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht darstellen.
- Haftungsrisiko für den Aussteller: Bestätigt der Vormieter wahrheitswidrig Schuldenfreiheit, obwohl tatsächlich Rückstände bestanden, haftet er im Einzelfall gegenüber dem neuen Vermieter aus culpa in contrahendo bzw. deliktischer Haftung (§ 823 BGB), wenn dem neuen Vermieter dadurch nachweislich ein Schaden entsteht.
- Praxis: Viele Vermieter und Hausverwaltungen stellen die Bescheinigung standardmäßig auf Wunsch des ausziehenden Mieters aus, da sie dessen Vermittlungschancen bei der nächsten Wohnung deutlich verbessert. Makler sollten Mietinteressenten aktiv auf dieses Dokument hinweisen, da es neben der SCHUFA-Auskunft eines der aussagekräftigsten Bonitätskriterien im Auswahlprozess ist.
- Grenzen: Die Bescheinigung sagt nichts über sonstiges Wohnverhalten (Lärm, Zustand der Wohnung) aus und ersetzt keine vollständige Bonitätsprüfung.
Beispiel aus der Praxis
Ein Mietinteressent legt bei der Wohnungsbesichtigung neben Gehaltsnachweisen und SCHUFA-Auskunft eine Bescheinigung seines bisherigen Vermieters vor, in der dieser bestätigt, dass während der dreijährigen Mietzeit stets pünktlich gezahlt wurde. Der Makler wertet dies als starkes positives Bonitätsindiz bei der Mieterauswahl.
Rechtsgrundlage
- Art. 6 DSGVO – Erforderlichkeit einer Rechtsgrundlage (i. d. R. Einwilligung) für die Weitergabe der Zahlungsdaten.
- § 823 BGB – Mögliche Schadensersatzhaftung bei wissentlich falscher Bestätigung.
- Keine spezielle gesetzliche Regelung zur Bescheinigung selbst; sie beruht auf Praxisübung, nicht auf einem eigenständigen Gesetz.