Bonitätsvorprüfung

Auch: Vorab-Bonitätscheck · informelle Bonitätsprüfung · Finanzierungs-Vorcheck

Die Bonitätsvorprüfung ist eine erste, überschlägige Einschätzung, ob und in welcher Höhe ein Kaufinteressent eine Immobilienfinanzierung erhalten könnte. Sie erfolgt meist formlos, bevor eine offizielle Anfrage bei einer Bank gestellt wird, und dient der Einschätzung der Kaufkraft.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist die Bonitätsvorprüfung ein wichtiges Werkzeug, um Kaufinteressenten realistisch einzuordnen und Zeit bei Besichtigungen sowie bei der Verkäuferberatung zu sparen:

  • Zweck: Anders als die förmliche Bonitätsprüfung der Bank (mit Schufa-Abfrage und vollständiger Unterlagenprüfung) dient die Vorprüfung dazu, frühzeitig und ohne Verpflichtung eine grobe Einschätzung der finanziellen Leistungsfähigkeit zu erhalten – etwa auf Basis von Selbstauskünften zu Einkommen, bestehenden Verbindlichkeiten und Eigenkapital.
  • Typisches Vorgehen: Der Makler oder ein kooperierender Finanzierungsvermittler fragt Nettoeinkommen, Beschäftigungsverhältnis, vorhandenes Eigenkapital und laufende Kredite ab und errechnet daraus überschlägig die maximale Darlehenssumme und Belastungsgrenze.
  • Nutzen für den Verkaufsprozess: Verkäufer profitieren davon, wenn der Makler nur Interessenten zu Besichtigungen einlädt, deren Finanzierbarkeit grundsätzlich plausibel erscheint – das spart allen Beteiligten Zeit und erhöht die Abschlusswahrscheinlichkeit.
  • Unverbindlichkeit: Die Bonitätsvorprüfung ersetzt nicht die förmliche Kreditwürdigkeitsprüfung der Bank nach § 505b BGB und begründet keinerlei Finanzierungsanspruch – sie ist ein reines Orientierungsinstrument.
  • Praxisrelevanz: Insbesondere bei mehreren Kaufinteressenten für ein Objekt hilft die Vorprüfung dem Makler, dem Verkäufer eine fundierte Empfehlung zu geben, welcher Interessent tatsächlich in der Lage ist, den Kauf zu finanzieren.

Beispiel aus der Praxis

Vor der ersten Besichtigung fragt der Makler einen Interessenten nach überschlägigen Angaben zu Einkommen und Eigenkapital. Auf dieser Basis schätzt er ein, dass eine Finanzierung des Kaufpreises grundsätzlich realistisch ist, und lädt den Interessenten zur Besichtigung ein – die verbindliche Finanzierungszusage holt der Interessent anschließend selbst bei seiner Bank ein.

Rechtsgrundlage

  • § 505b BGB – betrifft die förmliche Kreditwürdigkeitsprüfung der Bank bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen; die informelle Vorprüfung durch Makler oder Vermittler ist rechtlich nicht gesondert geregelt und dient nur der Orientierung.

Verwandte Begriffe