Bruttokaltmiete
Auch: Kaltmiete inkl. kalter Nebenkosten
Die Bruttokaltmiete ist die Nettokaltmiete zuzüglich der sogenannten „kalten" Betriebskosten (z. B. Grundsteuer, Hausmeister, Müllabfuhr, Versicherungen), jedoch ohne Heizkosten und Warmwasser. Sie wird meist als monatliche Pauschale ausgewiesen, ohne dass eine separate Abrechnung der einzelnen Kostenpositionen erfolgt.
Ausführliche Erklärung
Bei der Bruttokaltmiete handelt es sich um eine Mietstruktur, bei der Vermieter und Mieter eine Inklusivmiete für alle nicht heizungsbezogenen Betriebskosten vereinbaren:
- Abgrenzung: Anders als bei der Nettokaltmiete mit gesonderter Betriebskostenvorauszahlung zahlt der Mieter bei der Bruttokaltmiete einen Festbetrag, der die kalten Nebenkosten bereits enthält. Heizung und Warmwasser werden dagegen in aller Regel weiterhin gesondert nach Verbrauch abgerechnet (Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung nach HeizkostenV), sodass eine „reine" Bruttokaltmiete in der Praxis oft mit einer separaten Heizkostenvorauszahlung kombiniert wird.
- Vor- und Nachteile: Für den Mieter bedeutet die Bruttokaltmiete Kostentransparenz und Planungssicherheit, da keine Nachzahlungen für die kalten Betriebskosten drohen. Für den Vermieter besteht das Risiko steigender Betriebskosten, die er selbst tragen muss, wenn die Pauschale nicht regelmäßig angepasst wird.
- Anpassung: Da die kalten Betriebskosten (Grundsteuer, Versicherungen, Müllgebühren) über die Jahre steigen können, sollte im Mietvertrag eine Anpassungsklausel für die Bruttokaltmiete vereinbart werden, da eine nachträgliche einseitige Erhöhung ohne vertragliche Grundlage nicht ohne Weiteres möglich ist.
- Praxisrelevanz für Makler: Bei Mietspiegeln und Vergleichsmieten muss der Makler wissen, ob eine angegebene Miete netto- oder bruttokalt ist, um Objekte korrekt vergleichbar zu machen. Auch bei möblierten Wohnungen und Kurzzeitvermietungen wird häufig mit Bruttokaltmieten gearbeitet.
Beispiel aus der Praxis
Für eine Wohnung wird eine Bruttokaltmiete von 900 Euro vereinbart, die bereits Grundsteuer, Hausmeister, Gebäudeversicherung und Müllabfuhr enthält. Heizung und Warmwasser werden zusätzlich mit einer separaten monatlichen Vorauszahlung von 100 Euro abgerechnet, sodass die Gesamtmiete bei 1.000 Euro liegt.
Rechtsgrundlage
- § 556 BGB – Grundlage für die Vereinbarung von Betriebskosten, einschließlich pauschalierter (Bruttokalt-)Vereinbarungen.
- BetrKV – definiert die umlagefähigen kalten Betriebskostenarten, die Bestandteil der Bruttokaltmiete sein können.