Digitale Maklertools
Auch: PropTech-Tools · Maklersoftware
Digitale Maklertools sind Software- und Cloud-Anwendungen, die Maklerinnen und Makler bei Akquise, Objektvermarktung, Kundenmanagement, Terminorganisation und administrativen Abläufen unterstützen. Der Begriff umfasst sowohl spezialisierte Einzellösungen als auch integrierte PropTech-Plattformen.
Ausführliche Erklärung
Der Begriff „digitale Maklertools" ist kein Rechtsbegriff, sondern eine Sammelbezeichnung für die vielfältige Software-Landschaft, die das klassische Maklergeschäft heute digital unterstützt. Typische Kategorien sind:
- CRM-Systeme (Customer-Relationship-Management): Verwaltung von Interessenten- und Eigentümerkontakten, Nachverfolgung von Anfragen, automatisierte Matching-Funktionen zwischen Suchprofilen und Objekten.
- Exposé- und Marketing-Tools: Erstellung von Exposés, Portalanbindungen (automatischer Export an Immobilienportale), Social-Media-Anzeigen und Objektwebsites.
- Besichtigungs- und Terminmanagement: Online-Terminbuchung, digitale Besichtigungsprotokolle, virtuelle 360°-Rundgänge.
- Signatur- und Dokumentenlösungen: Digitale Signaturplattformen für Alleinaufträge, Reservierungsvereinbarungen oder Mietverträge.
- Bewertungs- und Datentools: Automatisierte Preisindikationen auf Basis von Vergleichswertdatenbanken sowie Marktanalyse-Dashboards.
Diese Tools sind Teil der breiteren PropTech-Bewegung (Property Technology), die darauf zielt, traditionell manuelle und papierbasierte Maklerprozesse zu digitalisieren und zu beschleunigen. Für Makler ergeben sich daraus Effizienzgewinne, aber auch neue Sorgfaltspflichten: Beim Einsatz von CRM- und Marketing-Software mit personenbezogenen Kundendaten sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO zu beachten, und bei der Nutzung digitaler Signaturen gelten die Formvorschriften des BGB unverändert fort – digitale Maklertools ersetzen keine gesetzlich vorgeschriebene Form, etwa die notarielle Beurkundung von Grundstückskaufverträgen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Maklerbüro nutzt ein CRM-System zur zentralen Verwaltung aller Interessenten, bindet dieses an ein Exposé-Tool zur automatisierten Portalveröffentlichung an und lässt Alleinaufträge über eine Signaturplattform digital unterzeichnen. Für den eigentlichen Kaufvertrag verweist es die Parteien weiterhin an den Notar.
Rechtsgrundlage
Keine eigenständige gesetzliche Regelung des Sammelbegriffs. Je nach eingesetztem Tool greifen die allgemeinen Vorschriften zu Datenschutz (DSGVO), elektronischer Signatur (§ 126a BGB, eIDAS-Verordnung) und Formerfordernissen im Immobiliengeschäft.