Direktmarketing

Auch: Direktwerbung · Dialogmarketing

Direktmarketing bezeichnet die unmittelbare, individualisierte Ansprache konkreter Zielpersonen – etwa Eigentümer eines bestimmten Gebiets oder vorgemerkte Suchkunden – im Unterschied zur breiten, unspezifischen Werbung über Anzeigen oder Portale.

Ausführliche Erklärung

Im Maklergeschäft umfasst Direktmarketing insbesondere postalische Mailings (Marktberichte, Verkaufsangebote im Farming-Gebiet), personalisierte E-Mail-Kampagnen an vorgemerkte Interessenten sowie Telefonansprache. Es dient dazu, Akquise- und Vermarktungsbotschaften zielgerichtet an Personen zu richten, bei denen aufgrund von Standort, Lebenssituation oder geäußertem Interesse eine erhöhte Relevanz vermutet wird.

Rechtlich unterliegt Direktmarketing engen Grenzen, sobald es sich um Werbung gegenüber Verbrauchern handelt: E-Mail- und Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers gilt nach § 7 UWG als unzumutbare Belästigung und ist grundsätzlich unzulässig. Postalische Werbung ist demgegenüber weniger streng reguliert, unterliegt aber dem Datenschutzrecht, sobald personenbezogene Daten (Name, Adresse) verarbeitet werden – die Verarbeitung muss auf einer Rechtsgrundlage nach der DSGVO beruhen, etwa dem berechtigten Interesse des Maklers, wobei Widerspruchsrechte der Betroffenen zu beachten sind.

Für Makler bedeutet das in der Praxis: Telefon- und E-Mail-Akquise setzen eine dokumentierte Einwilligung voraus, während adressierte oder unadressierte Postwurfsendungen (etwa im Rahmen von Farming) unter datenschutzrechtlicher Abwägung zulässig sein können.

Beispiel aus der Praxis

Ein Makler verschickt an alle Eigentümer eines Straßenzugs einen Brief mit aktuellen Verkaufspreisen der Nachbarschaft und einem Angebot zur kostenlosen Wertermittlung. Da es sich um postalische, nicht um Telefon- oder E-Mail-Werbung handelt, ist hierfür keine vorherige Einwilligung der Empfänger erforderlich.

Rechtsgrundlage

  • § 7 UWG – Unzumutbare Belästigung; Telefon- und E-Mail-Werbung gegenüber Verbrauchern grundsätzlich nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig.
  • Ergänzend: Vorgaben der DSGVO zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei postalischer Direktansprache.

Verwandte Begriffe