Drohnenaufnahme
Auch: Luftbildaufnahme · Drohnenfoto · Aerial-Aufnahme
Drohnenaufnahmen zeigen ein Grundstück, ein Gebäude oder dessen Umgebung aus der Vogelperspektive. Sie werden im Immobilienmarketing eingesetzt, um Grundstücksgröße, Lage, Nachbarschaft und Dachzustand attraktiv und übersichtlich darzustellen - besonders bei größeren Grundstücken, Höhenlagen oder besonderen Ausblicken.
Ausführliche Erklärung
Für den Makler sind Drohnenaufnahmen ein wirkungsvolles, aber rechtlich reguliertes Marketinginstrument. Seit Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung (EU) 2019/947 gilt ein europaweit einheitliches System:
- Kategorien: "offene" Kategorie (geringes Risiko, z. B. haus- und grundstücksnahe Aufnahmen), "spezielle" Kategorie (höheres Risiko, z. B. dichtbesiedeltes Gebiet) und "zulassungspflichtige" Kategorie.
- EU-Kompetenznachweis/Fernpilotenzeugnis: Für Drohnen ab 250 g bzw. mit Kamera ist ein Nachweis der Betreiberqualifikation (Online-Schulung + Prüfung, bzw. praktische Prüfung ab Unterklasse A2/A3) erforderlich.
- Registrierungspflicht: Der Betreiber muss sich beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren; die Drohne trägt eine Kennzeichnungsplakette mit der Betreiber-ID.
- Versicherungspflicht: Eine spezielle Drohnenhaftpflichtversicherung ist bei gewerblicher Nutzung praktisch immer Pflicht (siehe eigener Eintrag).
- Flugverbote/-beschränkungen: Kontrollzonen um Flughäfen, Wohngebiete außerhalb der eigenen Zustimmung, Naturschutzgebiete und bestimmte Bundesländer-Regelungen (z. B. Überflugverbote über Wohngrundstücken Dritter ohne Zustimmung) sind zu beachten; teils ist eine Aufstiegsgenehmigung der Landesluftfahrtbehörde nötig.
- Datenschutz: Werden erkennbar Personen oder fremde Grundstücke/Wohnräume mit erfasst, greift die DSGVO - problematische Aufnahmen sind vor Veröffentlichung zu verpixeln oder auszuschneiden.
Makler beauftragen meist spezialisierte Drohnenpiloten oder Fotografen mit entsprechender Qualifikation und Versicherung, statt selbst zu fliegen - das minimiert Haftungsrisiken bei Verstößen gegen Luftverkehrsrecht.
Beispiel aus der Praxis
Für ein Landhaus mit 5.000 m² Grundstück in Alleinlage lässt der Makler eine Drohnenaufnahme anfertigen, die Grundstückszuschnitt, angrenzenden Wald und die Fernsicht zeigt - Aufnahmen, die vom Boden aus nicht möglich wären. Der beauftragte Pilot verfügt über EU-Kompetenznachweis, Registrierung und Haftpflichtversicherung und prüft vorab, dass keine Kontrollzone betroffen ist.
Rechtsgrundlage
- EU-Verordnung (EU) 2019/947 - Einheitliche Regeln für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeugsysteme.
- LuftVO / § 21h LuftVO - Nationale Ergänzungen, insbesondere Flugbeschränkungsgebiete.
- DSGVO - Bei Erfassung personenbezogener Daten Dritter im Bildmaterial.