Druckerhöhungsanlage

Auch: Druckerhöhungspumpe · Hauswasserdruckanlage

Eine Druckerhöhungsanlage ist eine Pumpenanlage, die den vom öffentlichen Wassernetz gelieferten Druck erhöht, damit auch obere Stockwerke von Hochhäusern oder Gebäude in Höhenlagen ausreichend mit Trinkwasser versorgt werden. Sie kommt zum Einsatz, wenn der natürliche Netzdruck des Versorgers nicht ausreicht.

Ausführliche Erklärung

Für den Makler ist die Druckerhöhungsanlage vor allem bei mehrgeschossigen Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie bei Objekten in exponierter Hanglage relevant:

  • Notwendigkeit: Der Wasserversorger garantiert in der Regel einen Mindestdruck am Hausanschluss (häufig um 3-5 bar), der für Gebäude ab einer gewissen Höhe (regelmäßig ab dem 4.-5. Obergeschoss) nicht mehr ausreicht, um in allen Etagen einen ausreichenden Fließdruck an den Entnahmestellen sicherzustellen.
  • Technik: Ein- oder mehrstufige Kreiselpumpen mit Druckbehälter und Steuerung, die je nach Bedarf automatisch zu- und abschalten; für die Trinkwasserhygiene ist eine hygienisch einwandfreie, DVGW-zertifizierte Ausführung zwingend.
  • Hygienische Anforderungen: Da Druckerhöhungsanlagen Teil der Trinkwasserinstallation sind, unterliegen sie den Vorgaben der Trinkwasserverordnung zur Vermeidung von Stagnation und Legionellenwachstum; bei größeren Anlagen (Großanlagen im Sinne der TrinkwV) sind regelmäßige Untersuchungen vorgeschrieben.
  • Praxisrelevanz für Verwalter und Käufer bei WEG: Bei Eigentumswohnungen in Hochhäusern ist die Druckerhöhungsanlage in der Regel Gemeinschaftseigentum, dessen Wartung über das Hausgeld finanziert wird – ein Kostenpunkt, den der Makler bei der Objektübergabe transparent machen sollte (Wartungsvertrag, Alter der Anlage, Energieverbrauch der Pumpen).
  • Ausfallrisiko: Fällt die Anlage aus, sind obere Stockwerke unter Umständen ohne fließendes Wasser – ein Zustand, der bei der technischen Due Diligence von Bestandsobjekten abgefragt werden sollte (Redundanz, Notstromversorgung, Wartungsintervall).

Beispiel aus der Praxis

In einem zehngeschossigen Wohnhaus sorgt eine zentrale Druckerhöhungsanlage im Keller dafür, dass auch die obersten Stockwerke ausreichend Wasserdruck erhalten. Beim Verkauf einer Eigentumswohnung im 9. Obergeschoss weist der Makler auf die anteiligen Instandhaltungskosten der gemeinschaftlichen Anlage hin, die über das Hausgeld umgelegt werden.

Rechtsgrundlage

  • TrinkwV (Trinkwasserverordnung) – regelt hygienische Anforderungen an Trinkwasserinstallationen, einschließlich Druckerhöhungsanlagen, und Untersuchungspflichten bei Großanlagen.
  • DIN 1988 – Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen, konkretisiert Planung und Betrieb von Druckerhöhungsanlagen.
  • DIN EN 806 – europäische Norm für die technischen Regeln zu Trinkwasserinstallationen in Gebäuden.

Verwandte Begriffe