Erdgasbezugskosten Heizung
Auch: Gasheizkosten · Erdgaskosten Heizung
Die Erdgasbezugskosten für die Heizung sind die laufenden Kosten für das von der zentralen Gasheizungsanlage verbrauchte Erdgas. Sie bilden die größte Einzelposition der Heizkostenabrechnung und werden überwiegend verbrauchsabhängig auf die Mietparteien verteilt.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist das Verständnis der Gaskostenabrechnung besonders in Zeiten volatiler Energiepreise wichtig, da diese Position die Nebenkosten stark beeinflusst:
- Bestandteile der Kosten: Neben dem reinen Arbeitspreis pro Kilowattstunde fallen ein Grundpreis, gegebenenfalls CO2-Kosten (Brennstoffemissionshandelsgesetz, BEHG) sowie Steuern (Energiesteuer, Umsatzsteuer) an.
- CO2-Kostenaufteilung: Seit 2023 wird die CO2-Abgabe bei Wohngebäuden nach dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) zwischen Vermieter und Mieter gestaffelt aufgeteilt – abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes trägt der Vermieter je nach Emissionsstufe zwischen 0 % und 95 % der CO2-Kosten, was bei der Abrechnung gesondert ausgewiesen werden muss.
- Verteilerschlüssel: Nach §§ 7, 8 HeizkostenV müssen 50 bis 70 % der Gesamtheizkosten (einschließlich Erdgasbezug) verbrauchsabhängig über Heizkostenverteiler oder Wärmezähler erfasst werden, der Rest wird nach Wohn- oder Nutzfläche verteilt.
- Ablesung und Erfassung: Die verbrauchsabhängige Erfassung erfolgt über elektronische Heizkostenverteiler (DIN EN 834) an den Heizkörpern oder – bei Fußbodenheizungen – über Wärmemengenzähler.
- Praxisrelevanz für Makler: Angesichts stark schwankender Gaspreise (u. a. durch die Energiekrise 2022) sollten Nebenkostenprognosen in Exposés vorsichtig kalkuliert und auf mögliche Nachzahlungen hingewiesen werden; energetische Modernisierungen (Dämmung, effiziente Heiztechnik) wirken sich unmittelbar auf diese Position aus.
- Alternative zur Umlage: Bei extremen Preisanstiegen kann der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen eine Anpassung der Vorauszahlungen während des laufenden Abrechnungsjahres verlangen (§ 560 Abs. 4 BGB analog bzw. vertragliche Anpassungsklauseln).
Beispiel aus der Praxis
Ein Mehrfamilienhaus mit Gaszentralheizung verbraucht im Abrechnungsjahr Erdgas im Wert von 18.000 Euro. Nach Abzug der anteiligen CO2-Kosten des Vermieters (Emissionsstufe des Gebäudes) werden 16.500 Euro auf die Mieter umgelegt – davon 60 % nach erfasstem Verbrauch je Wohnung und 40 % nach Wohnfläche.
Rechtsgrundlage
- § 2 Nr. 4 Buchst. a BetrKV – Ordnet die Brennstoffkosten der zentralen Heizungsanlage, einschließlich Erdgasbezug, den umlagefähigen Betriebskosten zu.
- §§ 7, 8 Heizkostenverordnung (HeizkostenV) – Regeln die verbrauchsabhängige Verteilung der Heizkosten.
- CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) – Verteilt die CO2-Bepreisung von Erdgas zwischen Vermieter und Mieter nach energetischem Gebäudezustand.