Euribor

Auch: Euro Interbank Offered Rate

Der Euribor (Euro Interbank Offered Rate) ist der Zinssatz, zu dem sich Banken im Euroraum gegenseitig unbesicherte Gelder für verschiedene Laufzeiten leihen. Er dient als wichtiger Referenzzinssatz für variabel verzinsliche Immobiliendarlehen und andere Finanzprodukte.

Ausführliche Erklärung

Für den Makler ist der Euribor vor allem im Kontext von Cap-Darlehen, variablen Darlehen und der Beratung zur Zinsentwicklung relevant. Er wird täglich für unterschiedliche Laufzeiten (1 Woche, 1, 3, 6, 12 Monate) auf Basis von Meldungen eines Bankenpanels berechnet und von der European Money Markets Institute (EMMI) veröffentlicht.

Praxisrelevante Punkte:

  • Variable Darlehen koppeln den Sollzins meist an den 3-Monats- oder 6-Monats-Euribor plus einen festen Zinsaufschlag der Bank (Marge). Der Zins passt sich in regelmäßigen Intervallen an die aktuelle Marktlage an.
  • Cap-Darlehen kombinieren einen variablen, an den Euribor gekoppelten Zins mit einer vertraglich vereinbarten Zinsobergrenze, um das Zinsänderungsrisiko zu begrenzen.
  • Der Euribor unterscheidet sich vom Leitzins der EZB: Er ist ein Marktzins, der die Erwartungen der Banken widerspiegelt, während der Leitzins ein geldpolitisches Steuerungsinstrument ist. Beide korrelieren jedoch stark.
  • Seit der Reform 2019 wird der Euribor nach einer hybriden Methodik (überwiegend auf Basis tatsächlicher Transaktionen) ermittelt, um Manipulationen (Stichwort: Libor-Skandal) vorzubeugen.
  • Für Käufer mit Finanzierungsbedarf ist der Euribor ein Indikator für die Zinsentwicklung: Steigt er, verteuern sich variable Darlehen und Anschlussfinanzierungen tendenziell.
  • Makler sollten Käufern erklären, dass ein variables Darlehen zwar Flexibilität (jederzeitige Sondertilgung, kurzfristige Kündigung), aber auch Zinsänderungsrisiko bedeutet – im Gegensatz zum Festzinsdarlehen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Käufer nimmt ein variables Darlehen mit einer Verzinsung „3-Monats-Euribor plus 1,2 % Marge" auf. Steht der 3-Monats-Euribor bei 3,0 %, zahlt er aktuell 4,2 % Sollzins. Steigt der Euribor auf 3,5 %, erhöht sich sein Zins zum nächsten Anpassungstermin automatisch auf 4,7 %.

Rechtsgrundlage

  • EU-Benchmark-Verordnung (EU) 2016/1011 – regelt die Ermittlung, Überwachung und Verwendung von Referenzzinssätzen wie dem Euribor in der EU.
  • Keine spezielle deutsche Rechtsgrundlage; die Verwendung im Darlehensvertrag richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Verbraucherdarlehensrechts (§§ 491 ff. BGB).

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