Europace
Auch: Finanzierungsvermittlerplattform
Europace ist eine der größten deutschen B2B-Plattformen zur digitalen Vermittlung von Baufinanzierungen. Finanzberater, Banken und Kooperationspartner können darüber Finanzierungsangebote verschiedener Kreditinstitute vergleichen und Anträge digital abwickeln.
Ausführliche Erklärung
Für den Makler ist Europace relevant, weil viele Finanzierungspartner, mit denen Makler kooperieren, ihre Kreditvergleiche und Anträge über diese Plattform abwickeln:
- Funktionsweise: Über Europace werden Finanzierungsanfragen an ein breites Netzwerk angeschlossener Banken gestellt, die automatisiert Konditionsangebote zurückspielen. Berater können so binnen kurzer Zeit einen Marktvergleich für den Kunden erstellen.
- Marktposition: Die Plattform gehört zu den etablierten Finanzierungsplattformen in Deutschland und wird von zahlreichen Banken, Bausparkassen und Finanzierungsvermittlern genutzt; sie ist Teil eines größeren Finanztechnologie-Konzerns.
- Bedeutung für Makler: Kooperiert ein Makler mit einem Finanzierungsvermittler, der über Europace arbeitet, profitiert der Käufer von einer schnelleren und transparenteren Konditionsermittlung als bei der klassischen Anfrage bei nur einer Hausbank.
- Cross-Selling: Über solche Plattformen abgewickelte Finanzierungsvermittlungen sind häufig Grundlage für Cross-Selling-Provisionen, die der Makler bei entsprechender Kooperation erhalten kann.
- Abgrenzung: Europace selbst ist keine Bank und vergibt keine eigenen Kredite, sondern fungiert als technische Vermittlungs- und Vergleichsinfrastruktur zwischen Finanzberatern und Kreditinstituten.
Beispiel aus der Praxis
Ein mit dem Makler kooperierender Finanzierungsberater gibt die Eckdaten eines Käufers in Europace ein und erhält innerhalb weniger Minuten Konditionsangebote mehrerer Banken. Der Käufer kann so das günstigste Angebot auswählen, ohne selbst bei mehreren Banken einzeln anzufragen.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Europace ist eine privatwirtschaftliche Vermittlungsplattform; die zugrunde liegende Finanzierungsvermittlung unterliegt der Erlaubnispflicht nach § 34i GewO für die beteiligten Finanzberater.