Feuchtigkeitsschutz
Auch: Bautenfeuchtigkeitsschutz
Feuchtigkeitsschutz umfasst alle baulichen und konstruktiven Maßnahmen, die ein Gebäude dauerhaft vor dem Eindringen von Feuchtigkeit schützen – sei es aus dem Erdreich (Boden- und Kapillarfeuchtigkeit), aus Niederschlag, durch Kondensation (Tauwasser) oder durch Wassernutzung im Gebäude selbst.
Ausführliche Erklärung
Feuchtigkeit gehört zu den häufigsten Ursachen von Bauschäden und muss deshalb an mehreren Stellen eines Gebäudes gezielt kontrolliert werden. Man unterscheidet üblicherweise:
- Erdberührte Bauteile: Kelleraußenwände und Bodenplatten müssen gegen Bodenfeuchtigkeit, drückendes oder nicht drückendes Wasser abgedichtet werden. Maßgeblich ist hierfür DIN 18533 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen", die je nach Wasserbeanspruchung unterschiedliche Abdichtungsarten vorschreibt.
- Bauteile mit Witterungseinwirkung: Dach, Fassade und Balkone müssen gegen Niederschlag und Schlagregen geschützt sein.
- Feuchträume: Bäder und Küchen erfordern eine Abdichtung gegen Nutzwasser, insbesondere im Bereich von Boden- und Wandanschlüssen an Duschen und Badewannen.
- Bauphysikalischer Feuchteschutz: Wärmedämmung und Dampfsperren verhindern, dass Feuchtigkeit durch Kondensation innerhalb der Konstruktion (Tauwasserbildung) entsteht.
Fehlender oder mangelhafter Feuchtigkeitsschutz zählt zu den häufigsten und teuersten Baumängeln, da er zu Schimmelbildung, Substanzschäden am Mauerwerk und gesundheitlichen Beeinträchtigungen für die Bewohner führen kann. Für Makler ist die Prüfung des Feuchtigkeitsschutzes – etwa durch sichtbare Feuchteflecken im Keller, Kondensat an Fenstern oder muffigen Geruch – ein wichtiger Bestandteil der Objektbesichtigung, da nachträgliche Sanierungen erheblichen finanziellen Aufwand bedeuten können.
Beispiel aus der Praxis
Bei der Sanierung eines Altbaus stellt sich heraus, dass die Kelleraußenwände über keine funktionierende Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit verfügen. Der Bauherr lässt daraufhin eine neue Abdichtung nach DIN 18533 anbringen, ergänzt um eine Drainage zur Ableitung des anfallenden Wassers.
Rechtsgrundlage
- DIN 18533 – „Abdichtung von erdberührten Bauteilen", regelt die Anforderungen an den Feuchtigkeitsschutz erdberührter Gebäudeteile in Abhängigkeit von der Wasserbeanspruchung.