Finanzierungsvorprüfung
Auch: Vorab-Finanzierungscheck · Finanzierbarkeitscheck · Bonitäts-Vorabcheck
Die Finanzierungsvorprüfung ist eine erste, überschlägige Einschätzung der Finanzierungsfähigkeit eines Kaufinteressenten. Anhand von Einkommen, Eigenkapital und laufenden Verpflichtungen wird grob ermittelt, welchen Kaufpreisrahmen sich der Interessent leisten kann – noch ohne verbindliche Bankprüfung.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist die Finanzierungsvorprüfung ein zentrales Qualifizierungsinstrument im Verkaufsprozess: Bevor ein Interessent ein Exposé mit vollständigen Objektunterlagen erhält oder zu einer Besichtigung eingeladen wird, klärt der Makler grob ab, ob eine Finanzierung realistisch ist. Das schützt Verkäufer vor unnötigen Besichtigungen durch nicht finanzierungsfähige Interessenten und beschleunigt den Prozess für ernsthafte Käufer.
Praktisch fragt der Makler oder ein angeschlossener Finanzierungspartner ab:
- Nettoeinkommen und Beschäftigungsverhältnis (unbefristet/befristet, selbstständig/angestellt),
- vorhandenes Eigenkapital (mindestens Kaufnebenkosten, idealerweise 20 % des Kaufpreises),
- bestehende Kredite und monatliche Belastungen,
- grobe Schufa-Einschätzung.
Daraus ergibt sich ein überschlägiger finanzierbarer Kaufpreisrahmen. Diese Vorprüfung ersetzt keine Kreditentscheidung der Bank und ist rechtlich unverbindlich – sie dient der Einordnung, nicht der Zusage. Viele Maklerbüros arbeiten dafür mit Finanzierungsvermittlern oder Banken zusammen und leiten qualifizierte Interessenten direkt weiter (Finanzierungslotsen-Modell). Wichtig für den Makler: Er darf selbst keine Finanzierungsberatung im engeren Sinne (mit Konditionsempfehlung) erbringen, wenn er keine Erlaubnis nach § 34i GewO besitzt – die Vorprüfung bleibt daher meist eine grobe Plausibilitätsabschätzung, die konkrete Beratung erfolgt durch den Finanzierungspartner.
Beispiel aus der Praxis
Ein Interessent meldet sich auf ein Exposé. Der Makler bittet um Angaben zu Nettoeinkommen (4.200 € monatlich, Ehepaar), Eigenkapital (60.000 €) und bestehenden Verbindlichkeiten (Autokredit 300 €/Monat). Anhand einer Faustformel kommt der Makler auf einen realistischen Finanzierungsrahmen von rund 420.000 Euro Kaufpreis und lädt den Interessenten erst danach zur Besichtigung ein.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Die Finanzierungsvorprüfung ist ein informelles Vorqualifizierungsinstrument ohne eigene gesetzliche Regelung; erbringt der Makler dabei konkrete Finanzierungsberatung, greifen die Vorschriften für Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO, ImmVermV).