Flächennutzungsplanänderung
Auch: Änderung des Flächennutzungsplans · FNP-Änderung
Eine Flächennutzungsplanänderung ist die Anpassung des vorbereitenden Bauleitplans (Flächennutzungsplan) an neue städtebauliche Entwicklungen oder Erfordernisse. Sie durchläuft grundsätzlich dasselbe Verfahren wie die erstmalige Aufstellung des Plans.
Ausführliche Erklärung
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt nach § 5 BauGB die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar – etwa Bauflächen und Baugebiete, Flächen für Gemeinbedarf und Infrastruktur, Verkehrsflächen, Grün- und Landwirtschaftsflächen. Er bindet unmittelbar nur die Gemeinde selbst (Behördenverbindlichkeit) und entfaltet gegenüber Bürgern keine unmittelbare Rechtswirkung, ist aber die städtebauliche Leitlinie, aus der Bebauungspläne zu entwickeln sind (Entwicklungsgebot, § 8 Abs. 2 BauGB).
Ändern sich städtebauliche Rahmenbedingungen – etwa neuer Wohnbaubedarf, geänderte Verkehrsplanung, der Wegfall oder das Entstehen von Gewerbeflächenbedarf –, kann die Gemeinde den Flächennutzungsplan ändern. Verfahrensrechtlich gilt dafür grundsätzlich dasselbe Verfahren wie bei der erstmaligen Aufstellung (§§ 2 bis 4 BauGB: Aufstellungsbeschluss, frühzeitige und förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Umweltprüfung, Abwägung). Nach dem Feststellungsbeschluss des Gemeinderats bedarf die Änderung wie der ursprüngliche Plan der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde (§ 6 BauGB) und wird erst mit deren Bekanntmachung wirksam.
Für Makler und Grundeigentümer ist eine laufende oder geplante Flächennutzungsplanänderung ein wichtiges Signal: Sie kann etwa ankündigen, dass bislang landwirtschaftlich genutzte Flächen künftig als Bauflächen dargestellt werden sollen – mit entsprechenden Auswirkungen auf den Grundstückswert –, oder umgekehrt eine geplante Nutzung einschränken.
Beispiel aus der Praxis
Eine Gemeinde stellt fest, dass der bestehende Flächennutzungsplan keine ausreichenden Wohnbauflächen mehr vorsieht. Sie leitet eine Flächennutzungsplanänderung ein, stellt eine bislang landwirtschaftlich dargestellte Fläche am Ortsrand künftig als Wohnbaufläche dar und beteiligt Öffentlichkeit und Behörden nach den Regeln der §§ 2 bis 4 BauGB, bevor die Änderung nach Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde bekannt gemacht wird.