Garagenstellplatz
Auch: Garagenparkplatz · Stellplatz in der Garage
Ein Garagenstellplatz ist ein einzelner Abstellplatz für ein Kraftfahrzeug innerhalb einer Garage, also vollständig umbaut und überdacht – im Unterschied zum offenen Außenstellplatz oder Carport.
Ausführliche Erklärung
Garagenstellplätze können als eigenständige Garagengebäude (Einzel- oder Doppelgarage), als Teil einer Tiefgarage oder als Bestandteil eines Mehrfamilienhauses errichtet sein. Rechtlich lassen sie sich unterschiedlich zuordnen: als eigenes Grundstück bzw. Teileigentum mit eigenem Grundbuchblatt, als Sondernutzungsrecht innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder als Zubehör zu einer Wohnung, das gemeinsam mit dieser vermietet oder verkauft wird.
Kommunale Stellplatzpflichten – also die Verpflichtung, bei Neubauten eine bestimmte Anzahl an Stellplätzen nachzuweisen – regeln die Landesbauordnungen und örtlichen Stellplatzsatzungen der Bundesländer bzw. Gemeinden unterschiedlich; ob und in welchem Umfang ein Garagenstellplatz dabei angerechnet wird, hängt von der jeweiligen Satzung ab. Für die Wertermittlung ist ein Garagenstellplatz gegenüber einem offenen Stellplatz meist höherwertig, da er zusätzlichen Witterungs- und Diebstahlschutz bietet.
Beispiel aus der Praxis
Zu einer Eigentumswohnung gehört ein Garagenstellplatz in der zugehörigen Tiefgarage, der im Grundbuch als Sondereigentum ausgewiesen ist und beim Verkauf der Wohnung automatisch mit übertragen wird.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle bundeseinheitliche Rechtsgrundlage; Stellplatzpflichten und -anrechnung regeln die Landesbauordnungen und kommunalen Stellplatzsatzungen der Bundesländer unterschiedlich.