Garten- und Landschaftsbau
Auch: GaLaBau · Landschaftsbau
Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau) umfasst alle Bauleistungen zur Gestaltung, Errichtung und Pflege von Außenanlagen – von der Geländemodellierung über Wege, Pflanzungen und Bepflanzung bis zu Einfriedungen und Vegetationstechnik. In der Bauwirtschaft wird er als eigenes Gewerk geführt.
Ausführliche Erklärung
Der Garten- und Landschaftsbau ist ein eigenständiges Handwerks- und Bauleistungsgewerbe, das bei nahezu jedem Neubau- und größeren Sanierungsvorhaben eine Rolle spielt, sobald über das eigentliche Gebäude hinaus Freiflächen gestaltet werden. Typische Leistungen sind Erdarbeiten und Bodenbearbeitung, die Anlage von Wegen, Terrassen und Einfahrten, Entwässerungsmaßnahmen im Außenbereich, Bepflanzung und vegetationstechnische Arbeiten (Rasenansaat, Baumpflanzungen, Dachbegrünung) sowie Einfriedungen wie Zäune und Mauern.
Bau- und vergaberechtlich sind Landschaftsbauarbeiten in der ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) DIN 18320 als Teil der VOB/C geregelt, die Stoffe, Ausführung, Nebenleistungen und Abrechnung dieser Arbeiten normiert. Kostenmäßig werden Leistungen des Garten- und Landschaftsbaus überwiegend der Kostengruppe 500 (Außenanlagen) der DIN 276 zugeordnet, teils ergänzt um Positionen in Kostengruppe 700 (Baunebenkosten), etwa für die Planung durch Landschaftsarchitekten.
Für die Immobilienpraxis ist der Garten- und Landschaftsbau relevant, weil hochwertig gestaltete Außenanlagen den Verkehrswert und die Vermarktbarkeit einer Immobilie spürbar beeinflussen können – umgekehrt verursachen aufwendige Grünanlagen laufende Pflege- und Bewirtschaftungskosten, die bei der Nebenkostenkalkulation von Mietobjekten zu berücksichtigen sind.
Beispiel aus der Praxis
Nach Fertigstellung eines Neubaus beauftragt der Bauherr eine GaLaBau-Firma mit der Anlage der Außenanlagen: Terrassenpflaster, Rasenflächen, Heckenpflanzung und eine Einfriedung mittels Zaun. Die Kosten hierfür werden in der Kostengruppe 500 der DIN 276 erfasst.
Rechtsgrundlage
- DIN 18320 (ATV, Teil der VOB/C) – Technische Vertragsbedingungen für Landschaftsbauarbeiten.
- DIN 276 – Ordnet Leistungen des Garten- und Landschaftsbaus überwiegend der Kostengruppe 500 (Außenanlagen) zu.