Kostenberechnung nach DIN 276

Auch: Kostenberechnung DIN 276 · Baukostenberechnung

Die Kostenberechnung nach DIN 276 ist eine detaillierte, auf der Entwurfsplanung basierende Ermittlung der voraussichtlichen Baukosten, gegliedert nach den acht Kostengruppen der DIN 276. Sie bildet die Grundlage für die Entscheidung über die weitere Planung und häufig auch für die Finanzierungszusage der Bank.

Ausführliche Erklärung

Die DIN 276 „Kosten im Bauwesen" ist die zentrale technische Norm zur einheitlichen Gliederung von Baukosten in Deutschland. Sie unterscheidet die Kostengruppen 100 (Grundstück), 200 (Vorbereitende Maßnahmen), 300 (Bauwerk – Baukonstruktionen), 400 (Bauwerk – Technische Anlagen), 500 (Außenanlagen), 600 (Ausstattung und Kunstwerke), 700 (Baunebenkosten) und 800 (Finanzierung). Innerhalb dieser Hauptgruppen erfolgt eine weitere Untergliederung, die mit dem Planungsfortschritt zunehmend detaillierter wird.

Die Kostenberechnung ist eine von mehreren Stufen der Kostenermittlung nach DIN 276 – neben Kostenrahmen (sehr grobe erste Einschätzung), Kostenschätzung (Grundlage: Vorplanung) und, nach Ausschreibung, dem Kostenanschlag sowie der abschließenden Kostenfeststellung. Sie wird typischerweise vom Planer im Rahmen der Entwurfsplanung erstellt, also in der Leistungsphase 3 der HOAI, und stützt sich auf Entwurfszeichnungen, Mengenermittlungen und marktübliche Kostenkennwerte. Die zu erwartende Genauigkeit der Kostenberechnung liegt üblicherweise deutlich enger als bei der vorangegangenen Kostenschätzung.

Für Bauherren und finanzierende Banken ist die Kostenberechnung von zentraler Bedeutung, weil sie erstmals eine belastbare, nach Gewerken und Kostengruppen aufgeschlüsselte Kostenbasis liefert, auf der Finanzierungsentscheidungen, Vergabestrategien und – bei erheblichen Abweichungen im späteren Bauverlauf – auch Nachtragsverhandlungen aufbauen.

Beispiel aus der Praxis

Nach Abschluss der Entwurfsplanung für ein Mehrfamilienhaus erstellt das Planungsbüro eine Kostenberechnung nach DIN 276, die die Gesamtkosten auf die Kostengruppen 300 (Baukonstruktionen), 400 (Technische Anlagen) und 500 (Außenanlagen) aufteilt. Auf dieser Basis entscheidet die finanzierende Bank über die Kreditzusage.

Rechtsgrundlage

  • DIN 276 – Technische Norm zur Gliederung und Ermittlung von Baukosten; keine Rechtsnorm, aber branchenüblicher Standard.
  • HOAI – Ordnet die Kostenberechnung als Grundlage der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) ein.

Verwandte Begriffe