Gartenland

Auch: Gartenfläche · Nutzgarten

Gartenland ist eine unbebaute Grundstücksfläche, die für den Anbau von Obst, Gemüse, Blumen oder anderen Kulturpflanzen genutzt wird. Es wird bei der Grundstücksbewertung und in der Bodenrichtwertermittlung als eigene Freiflächenkategorie erfasst.

Ausführliche Erklärung

Gartenland zählt zu den sogenannten Freiflächen eines Grundstücks und ist von Bauland sowie von reinen Grün- oder Wiesenflächen abzugrenzen. Es kann Bestandteil eines bebauten Wohngrundstücks sein (z. B. der Nutzgarten hinter einem Einfamilienhaus) oder als eigenständiges, unbebautes Grundstück existieren, etwa in Form von Kleingärten oder Streuobstwiesen.

Für die Wertermittlung ist die Unterscheidung zwischen Gartenland, Kleingärten und Grünland/Wiesenflächen relevant, da die zuständigen Gutachterausschüsse für diese Nutzungsarten unterschiedliche Bodenrichtwerte veröffentlichen. Die Werte variieren regional teils erheblich und hängen unter anderem von Lage, Erschließungsgrad und Nachfrage ab. Gartenland innerhalb eines im Übrigen bebauten Grundstücks wird bei der Verkehrswertermittlung in der Regel dem Bodenwert des Gesamtgrundstücks zugeschlagen, während eigenständige Gartenlandparzellen (z. B. Kleingartenanlagen) gesondert nach den einschlägigen Bodenrichtwerten bewertet werden.

Planungsrechtlich ist Gartenland regelmäßig als Freifläche im Sinne der Bauleitplanung einzuordnen und nicht bebaubar, sofern kein entsprechendes Baurecht ausgewiesen ist.

Beispiel aus der Praxis

Ein Einfamilienhausgrundstück von 800 Quadratmetern umfasst 350 Quadratmeter bebaute und befestigte Fläche sowie 450 Quadratmeter Gartenland, das der Eigentümer als Nutzgarten für Obst und Gemüse verwendet. Bei der Verkehrswertermittlung wird die Gartenfläche mit dem für diese Nutzungsart geltenden Bodenrichtwert in die Bodenwertberechnung einbezogen.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle eigenständige Rechtsgrundlage; die Bewertung von Gartenland erfolgt im Rahmen der allgemeinen Bodenrichtwert- und Verkehrswertermittlung (ImmoWertV) auf Basis der von den Gutachterausschüssen veröffentlichten Bodenrichtwerte.

Verwandte Begriffe