Bewertung von Gartenland

Auch: Gartenlandbewertung

Bei der Bewertung von Gartenland wird der Bodenwert von Flächen ermittelt, die dem Anbau von Nutz- oder Zierpflanzen sowie der Erholung dienen und nicht zur bebaubaren Grundstücksfläche zählen – üblicherweise anhand der von den Gutachterausschüssen veröffentlichten Bodenrichtwerte.

Ausführliche Erklärung

Gartenland ist eine Fläche für den Anbau von Gemüse, Obst und Blumen sowie zur Erholung, die planungsrechtlich meist dem Freiraum und nicht der bebaubaren Grundstücksfläche zugeordnet wird. Anders als baureifes Land wird Gartenland deutlich niedriger bewertet, weil es keinen unmittelbaren Bebauungswert hat. Grundlage der Wertermittlung sind die Bodenrichtwerte, die die örtlichen Gutachterausschüsse nach § 196 BauGB flächendeckend auf Basis ihrer Kaufpreissammlung ermitteln und für unterschiedliche Nutzungsarten – darunter eigene Wertzonen für Gartenland, Kleingärten oder Grünland – gesondert ausweisen.

In der Praxis wird bei der Bewertung eines Grundstücks häufig zwischen der bebaubaren Grundstücksfläche (bewertet zum Bodenrichtwert für Bauland) und angrenzendem Gartenland (bewertet zum deutlich niedrigeren Bodenrichtwert für Gartenland oder Grünland) differenziert, insbesondere bei größeren Grundstücken mit Baugrenzen oder bei der Bewertung von Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken mit überdurchschnittlich großem Garten. Die Bodenrichtwerte für Gartenland variieren regional erheblich und werden von den Gutachterausschüssen in der Regel alle zwei Jahre zum jeweiligen Stichtag neu festgesetzt.

Beispiel aus der Praxis

Ein Einfamilienhausgrundstück von 1.200 m² umfasst 500 m² bebaubare Fläche und 700 m² Garten, der über die übliche Grundstücksgröße der Umgebung hinausgeht. Der Gutachterausschuss weist für diese Lage einen Bodenrichtwert für Bauland sowie einen deutlich niedrigeren Bodenrichtwert für Gartenland aus; der Gutachter bewertet die 700 m² Gartenfläche entsprechend gesondert zum niedrigeren Wert.

Rechtsgrundlage

  • § 196 BauGB – Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten durch die Gutachterausschüsse, einschließlich gesonderter Wertzonen für unterschiedliche Nutzungsarten wie Gartenland.

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