Gewerbeummeldung
Auch: Gewerbeänderungsanzeige
Die Gewerbeummeldung ist die Anzeige wesentlicher Änderungen eines bereits angemeldeten Gewerbebetriebs beim zuständigen Gewerbeamt – etwa bei Verlegung der Betriebsstätte, Änderung der Firmierung oder Erweiterung/Änderung des Tätigkeitsbereichs. Sie ist von der Ab- oder Neuanmeldung abzugrenzen, da der Betrieb als solcher fortbesteht.
Ausführliche Erklärung
Für Maklerbüros wird eine Gewerbeummeldung typischerweise in folgenden Fällen erforderlich:
- Sitzverlegung: Umzug des Büros innerhalb derselben oder in eine andere Gemeinde (bei Gemeindewechsel ist teils eine Abmeldung am alten und Anmeldung am neuen Ort statt einer reinen Ummeldung nötig – die Zuständigkeit richtet sich nach kommunalem Verfahren).
- Änderung der Firmierung oder des Betriebsnamens.
- Erweiterung des Tätigkeitsbereichs, etwa wenn ein reiner Immobilienmakler zusätzlich Darlehensvermittlung (§ 34i GewO) oder Bauträgertätigkeit (ebenfalls unter § 34c GewO fallend, aber gesondert anzuzeigen) aufnimmt.
- Wechsel der Rechtsform oder Änderung der vertretungsberechtigten Personen bei Gesellschaften.
Wichtig für die Praxis: Erweitert sich der erlaubnispflichtige Tätigkeitsbereich (z. B. Aufnahme der Bauträgertätigkeit neben der reinen Maklertätigkeit), reicht die bloße Gewerbeummeldung in der Regel nicht aus – zusätzlich muss die Erlaubnis nach § 34c GewO entsprechend erweitert bzw. neu beantragt werden, da die bestehende Erlaubnisurkunde nur den ursprünglich genehmigten Umfang abdeckt. Die Gewerbeummeldung selbst ist gebührenpflichtig und wird, wie die Anmeldung, automatisch an Finanzamt, IHK und andere zuständige Stellen weitergeleitet.
Beispiel aus der Praxis
Ein Maklerbüro zieht innerhalb derselben Stadt in größere Räumlichkeiten um und meldet gleichzeitig zusätzlich zur bisherigen Immobilienvermittlung auch die Vermittlung von Bauträgerobjekten an. Beide Änderungen werden per Gewerbeummeldung angezeigt; für die neue Bauträgertätigkeit wird zusätzlich die bestehende Erlaubnis nach § 34c GewO um diesen Bereich erweitert.
Rechtsgrundlage
- § 14 GewO – Grundlage der Anzeigepflicht für Gewerbebetriebe, die auch wesentliche Änderungen eines laufenden Betriebs umfasst.