Großhandel
Auch: Großhandelsimmobilie · Wholesale
Großhandel bezeichnet den Verkauf von Waren in größeren Mengen an Wiederverkäufer, gewerbliche Weiterverarbeiter oder sonstige Unternehmen statt an private Endverbraucher. Im Immobilienlexikon wird der Begriff meist im Zusammenhang mit den dafür genutzten Immobilien – Lagerhallen, Distributionszentren und Großhandelsmärkten – verwendet.
Ausführliche Erklärung
Anders als der Einzelhandel, der direkt an Endverbraucher verkauft, beliefert der Großhandel typischerweise Handwerksbetriebe, Einzelhändler, Gastronomie oder Industrieunternehmen. Für die Immobilienbranche ist diese Unterscheidung wichtig, weil Großhandelsnutzungen andere bauliche und planungsrechtliche Anforderungen stellen als klassischer publikumsintensiver Einzelhandel: Großhandelsflächen benötigen meist große, ebenerdige Hallenflächen mit hoher Deckenhöhe, leistungsfähiger Anlieferung (Rampen, LKW-Zufahrten) und Flächen für Kommissionierung und Lagerung, während repräsentative Schaufensterlagen und hohe Passantenfrequenz – anders als beim Einzelhandel – meist keine Rolle spielen.
Bauplanungsrechtlich werden Großhandelsbetriebe häufig in Gewerbe- oder Industriegebieten angesiedelt, seltener in Kerngebieten, da von ihnen im Regelfall geringere städtebauliche Auswirkungen auf Wohnumfeld und Versorgungsstruktur ausgehen als von großflächigem Einzelhandel. In der Immobilienpraxis überschneidet sich der Begriff daher stark mit Logistik- und Lagerimmobilien; entscheidend für die Standortwahl sind meist Verkehrsanbindung, Grundstücksgröße und Erschließungsqualität statt Lauflage.
Beispiel aus der Praxis
Ein Großhändler für Baustoffe mietet eine 5.000 Quadratmeter große Lagerhalle mit angeschlossenem Freigelände in einem Gewerbegebiet am Stadtrand. Von dort beliefert er Handwerksbetriebe und Baumärkte in der Region – ein direkter Verkauf an Privatkunden findet an diesem Standort nicht statt.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle bundesgesetzliche Rechtsgrundlage; die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach der jeweiligen Gebietsart des Bebauungsplans (z. B. Gewerbe- oder Industriegebiet nach BauNVO).