Grundsteuerbescheid

Auch: Grundsteuerfestsetzungsbescheid · Bescheid über Grundsteuer

Der Grundsteuerbescheid ist der jährliche Bescheid der Gemeinde, mit dem die konkret zu zahlende Grundsteuer für ein Grundstück festgesetzt wird. Er ergeht auf Grundlage des vorgelagerten Grundsteuermessbescheids des Finanzamts und des gemeindlichen Hebesatzes.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist der Grundsteuerbescheid ein wichtiges Dokument bei Kaufberatung, Nebenkostenkalkulation und Objektübergabe:

  • Das Verfahren läuft zweistufig: Zunächst erlässt das Finanzamt auf Basis des Grundsteuerwerts (oder Äquivalenzbetrags im Ländermodell) und der Grundsteuermesszahl den Grundsteuermessbescheid (Feststellung des Grundsteuermessbetrags). Anschließend wendet die Gemeinde ihren individuellen Hebesatz an und erlässt den eigentlichen Grundsteuerbescheid, in dem der zu zahlende Jahresbetrag festgesetzt wird.
  • Der Grundsteuerbescheid enthält üblicherweise: die Berechnungsgrundlagen (Messbetrag, Hebesatz), den Jahresbetrag, die Fälligkeitstermine (meist vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11., bei kleinen Beträgen auch jährlich zum 15.08.) sowie eine Rechtsbehelfsbelehrung.
  • Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch/Einspruch eingelegt werden – häufig richtet sich dieser aber gegen den vorgelagerten Grundsteuerwert- bzw. Messbescheid des Finanzamts, da dort die eigentliche Bewertung erfolgt (der Gemeindebescheid selbst ist meist nur die rechnerische Umsetzung).
  • Für Makler bei Eigentümerwechsel wichtig: Der Grundsteuerbescheid bindet zivilrechtlich zunächst den eingetragenen Eigentümer zum 01.01. des Jahres; im Kaufvertrag wird deshalb üblicherweise eine anteilige Umlage zwischen Verkäufer und Käufer ab dem Übergabestichtag vereinbart, auch wenn das Finanzamt weiterhin den Alteigentümer als Steuerschuldner für das gesamte Jahr führt (bis zur nächsten Zurechnungsfortschreibung).
  • Bei vermieteten Objekten ist der Grundsteuerbescheid zugleich die Grundlage für die Position "Grundsteuer" in der jährlichen Betriebskostenabrechnung.
  • Nach der Grundsteuerreform (Neubewertung 2022, Anwendung ab 2025) haben viele Eigentümer erstmals neue, teils stark abweichende Grundsteuerbescheide erhalten – ein Thema, zu dem Makler häufig Rückfragen von Käufern und Verkäufern erhalten.

Beispiel aus der Praxis

Ein Eigentümer erhält im Januar einen Grundsteuerbescheid seiner Gemeinde über 620 € jährlich, zahlbar in vier Raten zu je 155 €. Verkauft er die Immobilie im Laufe des Jahres, vereinbaren Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag eine anteilige Erstattung der Grundsteuer ab dem Übergabetag, während die Gemeinde formal weiterhin den bisherigen Eigentümer als Schuldner für das gesamte Jahr führt.

Rechtsgrundlage

  • §§ 27, 28 GrStG – Regeln Festsetzung, Fälligkeit und Entrichtung der Grundsteuer durch die Gemeinde.
  • Abgabenordnung (AO) – allgemeine Verfahrensvorschriften für den Erlass und die Anfechtung von Steuerbescheiden.

Verwandte Begriffe